Anrainer klagen: „Lärm durch die Tankstelle ist unzumutbar“
Drei Frauen aus der Nachbarschaft der Tankstelle Leikermoser in Wals beklagen eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Lärm und Abgase und zogen vor Gericht. Der Mineralölhändler kontert.
WALS-SIEZENHEIM. Der Salzburger Mineralölhändler Franz Leikermoser hat gleich drei Unterlassungs- und Schadenersatzklagen von Anrainern seiner Tankstelle an der Bundesstraße B1 in Wals am Hals. Die drei Klägerinnen besitzen je eine Eigentumswohnung nahe der besagten Tankstelle mit Shop und Waschhalle. Die Frauen – vertreten von der Salzburger Rechtsanwaltskanzlei Weinberger/Gangl – werfen der Leikermoser GmbH vor, die dem Tankstellenbetrieb geschuldete, in den vergangenen Jahren stark gestiegene Zunahme an Lärm, Abgasen und Staub sei
„ Die Klagen sind nicht unser Problem. Ich will mich dazu nicht äußern.“
inzwischen unerträglich und unzumutbar. Das Trio begehrt zwischen 10.000 und 37.000 Euro.
Im Jahr 2000 hatte die Firma Leikermoser an besagtem Standort an der B1 eine Tankstelle errichtet. Die drei Frauen hatten ihre Wohnungen am nahen Weizenweg bereits Mitte der 1990erJahre erworben. Das Trio moniert in den am Landesgericht anhängigen Klagen auf Unterlassung bzw. Wertminderung ihrer Liegenschaften durch die behaupteten Immissionen, dass sich die Zahl der Pkw und Lkw, die die Tankstelle anführen, mittlerweile vervielfacht habe. Im Rahmen des einstigen gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung der Tankstelle sei von einer zu erwartenden Kundenfrequenz von rund 180 Pkw und acht Lkw pro Tag gesprochen worden: „Laut peniblen Zählungen einer meiner Mandantinnen hat sich die Zahl der Fahrzeuge, die die Tankstelle anfahren, inzwischen auf mehr als 2000 Pkw und 150 Lkw erhöht“, so Klagevertreter RA Christoph Weinberger. Viele Autos führen die nach der Errichtung ausgebaute Tankstelle auch an, um dort einzukaufen. Wegen des starken Verkehrs auf der B1 komme es immer wieder zu „Schlangenbildungen“, viele Autofahrer ließen den Motor laufen. Zudem machten lautes Hupen, das Verparken der Zufahrt zum Weizenweg oder das Wegschmeißen von Müll die Situation unerträglich.
Laut den Klägerinnen habe zudem vor dem Jahr 2000 eine Art Lärmschutz in Form einer Holzwand existiert; die Firma Leikermoser habe diese Wand jedoch nachträglich abgetragen.
Der beklagte Mineralölhändler – vertreten von Rechtsanwalt Klaus Plätzer aus Salzburg – weist die Vorwürfe in der Klagebeantwortung scharf zurück: Es sei „unrichtig“, dass man irgendwelche Lärmschutzwände entfernt habe. Außerdem sei eine Lärmschutzwand in Richtung der Weizensiedlung im Zuge der gewerbebehördlichen Genehmigung der Tankstelle nie Thema gewesen und auch nicht vorgeschrieben worden. Im Übrigen, argumentiert die Firma, seien einst bei Genehmigung der Tankstelle alle Einwendungen – auch bezüglich Lärms und Schadstoffen – geprüft worden. Entgegen den Behauptungen der Klägerinnen lägen keine Immissionen vor, „die nach den örtlichen Verhältnissen das gewöhnliche Maß überschreiten“.
Pikant ist nicht zuletzt, dass die Leikermoser GmbH ihren Standort in Wals bald großzügig vergrößern will. Die Firma besitzt neben der jetzigen Tankstelle ein großes Grundstück. So ist eine neue Waschstraße geplant, und Umbauten des Tankstellenshops. Am 10. Jänner findet diesbezüglich ein Bauplatzverfahren statt.
Joachim Maislinger, ÖVP-Bürgermeister von Wals-Siezenheim, will sich zum Rechtsstreit nicht äußern: „Die Klagen sind nicht unser Problem. Zu deren Berechtigung oder Nichtberechtigung äußere ich mich nicht.“
Maislinger betont zudem im SN-Gespräch, dass die Gemeinde beabsichtige, in unmittelbarer Nähe zur Tankstelle einen großen Kreisverkehr zu errichten: „Das Ansinnen ist nicht neu. Auf der B1 herrscht starker Verkehr, der zuletzt durch den Ausweichverkehr wegen der Grenzkontrollen noch mehr angestiegen ist.“