Ein Appell für die Herbstferien
Als selbstständiger Touristiker mit zwei kleinen Kindern kann ich die Argumentation der Frau Pürrer nicht nachvollziehen. Besonders das Argument, dass man nach sieben Wochen Sommerferien noch nicht so müde ist, dass man schon wieder Ferien braucht. Die Semesterferien sind meistens fünf Wochen nach den Weihnachtsferien, die Osterferien zirka sechs Wochen nach den Semesterferien. Und in Salzburg gab es auch schon Sommer, die total verregnet waren – schaffen wir jetzt die Sommerferien ab? Also in unserer beruflichen Situation wäre eine Verkürzung der Sommerferien um eine Woche, welche dann als Herbstferien nachgeholt wird, wünschenswert. Mag. Josef A. Kendler V.
Gut zu sehen ist das in Seekirchen, der größten Stadt im Flachgau und nach Fahrgästen dem größten Halt der S-BahnLinie in Salzburg inkl. des größten Potenzials (zentr. Lage des Bahnhofs). Hier wird der Fahrplan nicht verdichtet, sondern sogar ausgedünnt. Züge, die vorher in Seekirchen gehalten haben, fahren nun durch. Nun mag Herr LR Mayr argumentieren, dass sich für die Pendler wenig ändert und zu den Stoßzeiten teilweise sogar bessere Verbindungen bestehen.
Dem sei Folgendes entgegengehalten:
Taktlücken im Frühverkehr (z. B. kein Zug zwischen 08.05 und 09.07 Uhr) – eine Katastrophe für viele Pendler;
Takthalbierung an Sonn- und Feiertagen (statt zwei Halte pro Stunde nur mehr ein Halt!);
von einem Halbstundentakt sind wir jetzt weiter entfernt als beim letzten Fahrplan: innerhalb einer Viertelstunde fahren nun zwei Züge werktags, dafür aber eine Dreiviertelstunde kein einziger Zug! Dies bedeutet für viele Pendler längere Wartezeiten.
Die Idee der Stärkung der Haltestelle Neumarkt ist durchaus zu begrüßen, allerdings muss auch ein Standort wie Seekirchen davon profitieren – das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wie kann es sein, dass die Nahverkehrszüge durch die größte Stadt einfach durchfahren? Mittlerweile haben wesentlich kleinere Gemeinden wie Koppl, Eugendorf oder Anthering deutlich bessere Verbindungen. Nicht falsch verstehen: Es sei ihnen vergönnt, nur bitte auch für Seekirchen. Rupert Freundlinger nig zu tun haben. Wenn jemand Asyl, nämlich Schutz vor persönlicher Verfolgung in seinem Herkunftsland, erhält, ist es unerheblich, ob er sich integriert hat oder nicht.
Hat sich jemand hingegen integriert, verliert er trotzdem das Bleiberecht, wenn kein Asylanspruch vorliegt. Das Pferd von hinten aufzuzäumen, nämlich mit der Integrationsarbeit zu beginnen, bevor man überhaupt weiß, ob ein Rechtsanspruch für einen Aufenthalt vorliegt, um sich im Falle einer Ablehnung dagegenzustellen, ist ein Oxymoron.
Und schließlich gibt es für jeden die Rückkehroption, wenn die Asylgründe im Heimatland wegfallen, was durch vorzeitige Integration ebenfalls erschwert wird. Mag. Martin Behrens