Das Uschi-Glas-Urteil und andere Wohnsitz-Kuriositäten
Das neue Raumordnungsgesetz schränkt die Zahl der Zweitwohnsitze in den Gemeinden ein. Ändern wird sich dadurch wohl nichts. Denn auch das alte Gesetz hatte schon eine Grenze eingebaut. Und der Nachweis eines illegalen Zweitwohnsitzes ist heute wie früher fast unmöglich.
Manche Experten meinen, man könne EU-Bürgern den Erwerb eines Freizeitwohnsitzes in Salzburg überhaupt nicht verwehren. Und bis das klar ist, gibt es eine Fülle von Umgehungsmöglichkeiten. Richtungsweisend war das Uschi-Glas-Urteil. Die selten in ihrem Haus in Kitzbühel weilende deutsche Schauspielerin konnte vor dem Höchstgericht belegen, dass es sich um einen erlaubten Arbeitswohnsitz handle, weil sie dort Drehbücher studiere. Oder eine Familie kauft ein Ferienhaus und die Oma meldet dort einen Hauptwohnsitz an. Wohlhabende Gäste können auch den Butler anmelden. Und Nicht-EU-Ausländer, die eigentlich gar nicht kaufen dürften, bedienen sich einer Stiftung oder gründen einen Firmensitz.
Was kann man tun? Man kann an die Einheimischen und die Gemeinden appellieren, dass sie ihr Erbe nicht verkaufen und auf manches Geschäft verzichten. In einigen Gemeinden funktioniert das, wenn auch nicht in jenen, wo der Druck am größten ist. Und das Land kann mit immer neuen Regelungen eine abschreckende Wirkung erzeugen, bis sie von einem Gericht gekippt werden.