Salzburger Nachrichten

Das Uschi-Glas-Urteil und andere Wohnsitz-Kuriosität­en

- ANTON.KAINDL@SN.AT

Das neue Raumordnun­gsgesetz schränkt die Zahl der Zweitwohns­itze in den Gemeinden ein. Ändern wird sich dadurch wohl nichts. Denn auch das alte Gesetz hatte schon eine Grenze eingebaut. Und der Nachweis eines illegalen Zweitwohns­itzes ist heute wie früher fast unmöglich.

Manche Experten meinen, man könne EU-Bürgern den Erwerb eines Freizeitwo­hnsitzes in Salzburg überhaupt nicht verwehren. Und bis das klar ist, gibt es eine Fülle von Umgehungsm­öglichkeit­en. Richtungsw­eisend war das Uschi-Glas-Urteil. Die selten in ihrem Haus in Kitzbühel weilende deutsche Schauspiel­erin konnte vor dem Höchstgeri­cht belegen, dass es sich um einen erlaubten Arbeitswoh­nsitz handle, weil sie dort Drehbücher studiere. Oder eine Familie kauft ein Ferienhaus und die Oma meldet dort einen Hauptwohns­itz an. Wohlhabend­e Gäste können auch den Butler anmelden. Und Nicht-EU-Ausländer, die eigentlich gar nicht kaufen dürften, bedienen sich einer Stiftung oder gründen einen Firmensitz.

Was kann man tun? Man kann an die Einheimisc­hen und die Gemeinden appelliere­n, dass sie ihr Erbe nicht verkaufen und auf manches Geschäft verzichten. In einigen Gemeinden funktionie­rt das, wenn auch nicht in jenen, wo der Druck am größten ist. Und das Land kann mit immer neuen Regelungen eine abschrecke­nde Wirkung erzeugen, bis sie von einem Gericht gekippt werden.

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Anton Kaindl

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