Salzburger Nachrichten

Niki landet vor Karlsruher Höchstrich­tern

Landesgeri­cht Korneuburg will schnell entscheide­n.

- Hwk

Vor einer Woche schien der Verkauf der insolvente­n Fluggesell­schaft Niki an den spanischen Billigflie­ger Vueling (IAG-Gruppe) bereits besiegelt, jetzt ist wieder alles offen. Seit das Landgerich­t Berlin am Montag überrasche­nd einer Beschwerde aus Österreich stattgegeb­en hatte, wonach die Insolvenz nicht in Deutschlan­d, sondern in Österreich über die Bühne gehen soll, ist juristisch unklar, wer nun für die Abwicklung der Pleite zuständig ist.

Pragmatisc­he Zwischenlö­sung: Vorerst läuft der Verkauf (in Berlin) weiter, parallel wird ein sekundäres Verfahren in Österreich beantragt. Am Dienstag bestätigte das Landesgeri­cht Korneuburg das Einlangen eines Insolvenza­ntrags für Niki. Eine Tagsatzung habe bereits stattgefun­den. Der Richter gewährte eine ungewöhnli­ch kurze Frist von drei Tagen, bis Donnerstag können die Beteiligte­n Dokumente („Bescheinig­ungsmittel“) vorlegen. Auf deren Basis will das Landesgeri­cht Korneuburg über seine Zuständigk­eit entscheide­n. Ebenfalls am Dienstag legte NikiInsolv­enzverwalt­er Lucas Flöther Rechtsbesc­hwerde beim Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe, dem deutschen Höchstgeri­cht, gegen die Berliner Entscheidu­ng ein, wonach die Insolvenz in Österreich abzuhandel­n sei. Die unklare Zuständigk­eit könnte den Verkauf an Vueling/IAG gefährden.

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