Niki landet vor Karlsruher Höchstrichtern
Landesgericht Korneuburg will schnell entscheiden.
Vor einer Woche schien der Verkauf der insolventen Fluggesellschaft Niki an den spanischen Billigflieger Vueling (IAG-Gruppe) bereits besiegelt, jetzt ist wieder alles offen. Seit das Landgericht Berlin am Montag überraschend einer Beschwerde aus Österreich stattgegeben hatte, wonach die Insolvenz nicht in Deutschland, sondern in Österreich über die Bühne gehen soll, ist juristisch unklar, wer nun für die Abwicklung der Pleite zuständig ist.
Pragmatische Zwischenlösung: Vorerst läuft der Verkauf (in Berlin) weiter, parallel wird ein sekundäres Verfahren in Österreich beantragt. Am Dienstag bestätigte das Landesgericht Korneuburg das Einlangen eines Insolvenzantrags für Niki. Eine Tagsatzung habe bereits stattgefunden. Der Richter gewährte eine ungewöhnlich kurze Frist von drei Tagen, bis Donnerstag können die Beteiligten Dokumente („Bescheinigungsmittel“) vorlegen. Auf deren Basis will das Landesgericht Korneuburg über seine Zuständigkeit entscheiden. Ebenfalls am Dienstag legte NikiInsolvenzverwalter Lucas Flöther Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dem deutschen Höchstgericht, gegen die Berliner Entscheidung ein, wonach die Insolvenz in Österreich abzuhandeln sei. Die unklare Zuständigkeit könnte den Verkauf an Vueling/IAG gefährden.