380 kV: Dämpfer für die Erdkabel-Kämpfer Gemeinden und Bürgerinitiativen sind beim Höchstgericht abgeblitzt.
Die Gegner der 380-kV-Freileitung müssen einen Dämpfer einstecken. Der Grund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Wien von Ende Oktober 2017, die erst jetzt bekannt wurde.
Die Gegner wollten das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige 380-kV-Verfahren auf Eis legen lassen. Damit wäre das Freileitungsprojekt gestoppt oder zumindest weiter verzögert worden. Ihr Argument: Vor dem Verfahren hätte gemäß EU-Recht eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden müssen. Diese hätte auch eine Trassenprüfung mit Beteiligung der Bürger bedeutet. Aber das Höchstgericht hat diese Beschwerde der Gemeinden und Bürgerinitiativen Koppl und Eugendorf zurückgewiesen und damit die bisherigen Entscheidungen in Österreich bestätigt: Es sei keine SUP geboten, weil es – vereinfacht ausgedrückt – um keinen Gesamtplan mit weiteren Projekten gehe, sondern um ein einzelnes Vorhaben.
Der Vorarlberger Rechtsanwalt Adolf Concin, der die Beschwerdeführer vertritt, sagt auf SN-An- frage, das Erkenntnis bekümmere ihn nicht so sehr. „Für uns ist das nicht das Allerwichtigste.“Die Freileitungsgegner setzen auf ihre Einsprüche im 380-kVVerfahren selbst und auf Europa. Sie hoffen, dass die EU-Kommission ihrer 2014 eingebrachten Beschwerde bezüglich Strategischer Umweltprüfung stattgeben wird. Für die viel kritisierten Verantwortlichen beim Land Salzburg, die die Freileitung in der Umweltverträglichkeitsprüfung – ohne vorherige SUP – genehmigt haben, ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Balsam auf ihre Wunden.