Prozess: Ehefrau von Dachterrasse gestoßen
Sieben Jahre Haft für den Ehemann wegen Totschlags – Nach Urteilsverkündung Tumult im Saal
Ein 46-jähriger IT-Techniker, der am 22. April 2017 in Wien-Wieden seine Ehefrau laut Anklage von der Dachterrasse 15 Meter in die Tiefe gestoßen hatte, wurde am Montagabend am Landesgericht zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschworenen verwarfen mit einem knappen Abstimmungsverhältnis die Mordanklage. Vier Laienrichter folgten der Anklage, vier verneinten sie. Bei Stimmengleichheit ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.
„Ich bin schuld am Tod meiner Frau“, hatte der Angeklagte zuvor zugegeben. Er soll seine Frau, eine Bankerin, kurz nach ihrem 45. Geburtstag in Tötungsabsicht von der Dachterrasse der ehelichen Wohnung 15 Meter in die Tiefe gestoßen haben. Mörder sei er allerdings keiner, versicherte der Angeklagte. Er behauptete, die Frau habe ihn im Schlafzimmer beschimpft, geschlagen und nach ihm getreten. Er habe sich auf die Terrasse begeben, „um mich zu beruhigen“. Seine Frau sei ihm gefolgt und erneut auf ihn losgegangen. Da habe er sie gepackt. Nach seinen Worten: „zugepackt und von mir weggedrückt“. Und: „Ich wollte, dass sie aufhört, herumzuschlagen.“ Dabei sei die Frau rücklings über eine Brüstung in die Tiefe gefallen. „Das klingt für mich wie ein Unfall“, sagte ein beisitzender Richter. „Es war wahrscheinlich ein Unfall, weil ich nicht vorhatte, sie zu töten“, meinte der Angeklagte. Ursprünglich war in dem Fall von Selbstmord ausgegangen worden.
Auf die Frage, warum der Mann nach dem Sturz seiner Frau von der Dachterrasse weder Polizei noch Rettung verständigt hatte, sondern sich zu Freunden begab und auch dort nichts sagte, entgegnete der Angeklagte: „Schock. Panik. Angst. Ich bin fluchtartig aus der Wohnung gelaufen. Ich habe nur an unsere Tochter gedacht. Ich muss für unsere Tochter da sein.“Als der Witwer fünf Tage später von der Polizei als Zeuge zum vermeintlichen Selbstmord der Frau vernommen wurde, erwähnte er kein Wort von den tatsächlichen Umständen. Doch eine angeordnete Obduktion der Toten ergab eindeutige Hinweise auf Fremdverschulden.
Nach der Urteilsverkündung waren im Verhandlungssaal Unmutsäußerungen von engsten Freunden der Getöteten zu vernehmen. „Frechheit“, hieß es. Ein erzürnter Zeuge, der sich an die Geschworenen wandte, wurde vom Vorsitzenden des Saales verwiesen.