Salzburger Nachrichten

„Im Gesetz fehlen die Sanktionen“

Hubert Sickinger über den „logischen“Rücktritt und Gesetzeslü­cken.

- SYLVIA WÖRGETTER

SN: War der Rücktritt von Hans Mayr unumgängli­ch? Hubert Sickinger: Er war logisch. Die Wahlchance­n seiner Partei waren schon vor der Spendenaff­äre gering. Mit deren Platzen sind sie de facto bei null. Mich wundert, dass sie dennoch plant, anzutreten. SN: Parteispen­den sind erlaubt. Was also hat Hans Mayr falsch gemacht? Der Fehler war nicht, dass er Spenden angenommen hat. Wenn er aber ganz bewusst bei Baufirmen Spenden gekeilt hat mit dem Argument, dass er eine baufreundl­iche Politik fortsetzen möchte, dann wäre das ein zentraler Fehler. Vor allem im Fall von Bürgschaft­en ist sein politische­s Schicksal auf das Engste verknüpft mit den Unternehme­n, mit denen er zu tun hat. Ob das strafrecht­lich relevant ist, ist Gegenstand von Ermittlung­en durch die Korruption­sstaatsanw­altschaft. Aber jenseits der juristisch­en Beurteilun­g stellt sich die Frage, ob er das politisch darf. Das ist der Kern der Affäre. SN: Salzburg hat ein vergleichs­weise strenges Parteienfö­rderungsge­setz. Ab 500 Euro muss offengeleg­t werden. Reicht das aus? Ja und nein. Im Bund muss erst ab 3500 Euro offengeleg­t werden, da ist Salzburg besser. Aber das Salzburger Gesetz gilt nur für Parteien, die schon im Landtag vertreten sind. Da besteht, wie der Fall Mayr zeigt, eine Lücke.

Laut Bundesgese­tz besteht die Pflicht, dem Rechnungsh­of einen Rechenscha­ftsbericht vorzulegen. Aber es fehlen Sanktionen für den Fall, dass eine Partei das nicht tut.

Umgekehrt ist das Bundesgese­tz in einer Hinsicht überborden­d: Selbst Kleinstpar­teien müssen einen Rechenscha­ftsbericht vorlegen, der von zwei Wirtschaft­sprüfern testiert wird. Das kostet dann vielleicht mehr, als die Spenden ausmachen. Hubert Sickinger ist Politikwis­senschafte­r und Experte für Parteienfi­nanzierung. www.hubertsick­inger.at

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BILD: SN/APA Hubert Sickinger ist Experte für Parteienfi­nanzierung.

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