„Im Gesetz fehlen die Sanktionen“
Hubert Sickinger über den „logischen“Rücktritt und Gesetzeslücken.
SN: War der Rücktritt von Hans Mayr unumgänglich? Hubert Sickinger: Er war logisch. Die Wahlchancen seiner Partei waren schon vor der Spendenaffäre gering. Mit deren Platzen sind sie de facto bei null. Mich wundert, dass sie dennoch plant, anzutreten. SN: Parteispenden sind erlaubt. Was also hat Hans Mayr falsch gemacht? Der Fehler war nicht, dass er Spenden angenommen hat. Wenn er aber ganz bewusst bei Baufirmen Spenden gekeilt hat mit dem Argument, dass er eine baufreundliche Politik fortsetzen möchte, dann wäre das ein zentraler Fehler. Vor allem im Fall von Bürgschaften ist sein politisches Schicksal auf das Engste verknüpft mit den Unternehmen, mit denen er zu tun hat. Ob das strafrechtlich relevant ist, ist Gegenstand von Ermittlungen durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Aber jenseits der juristischen Beurteilung stellt sich die Frage, ob er das politisch darf. Das ist der Kern der Affäre. SN: Salzburg hat ein vergleichsweise strenges Parteienförderungsgesetz. Ab 500 Euro muss offengelegt werden. Reicht das aus? Ja und nein. Im Bund muss erst ab 3500 Euro offengelegt werden, da ist Salzburg besser. Aber das Salzburger Gesetz gilt nur für Parteien, die schon im Landtag vertreten sind. Da besteht, wie der Fall Mayr zeigt, eine Lücke.
Laut Bundesgesetz besteht die Pflicht, dem Rechnungshof einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Aber es fehlen Sanktionen für den Fall, dass eine Partei das nicht tut.
Umgekehrt ist das Bundesgesetz in einer Hinsicht überbordend: Selbst Kleinstparteien müssen einen Rechenschaftsbericht vorlegen, der von zwei Wirtschaftsprüfern testiert wird. Das kostet dann vielleicht mehr, als die Spenden ausmachen. Hubert Sickinger ist Politikwissenschafter und Experte für Parteienfinanzierung. www.hubertsickinger.at