Spenden werden für die Steuer automatisch erfasst
Die Daten der Geldgeber müssen Spendenorganisationen bis Ende Februar der Finanz melden.
Während die Regierung an Steuererleichterungen etwa durch den Familienbonus arbeitet, änderte sich mit dem Jahr 2018 für Arbeitnehmer steuerlich nicht allzu viel. Die wohl bedeutendste Umstellung ist, dass nur noch jene Spenden für wohltätige Zwecke von der Steuer abgesetzt werden können, die zuvor dem Finanzamt gemeldet wurden. Analog gilt das auch für Kirchenbeiträge.
Es geht um viel Geld: Fast 230 Mill. Euro Spenden wurden zuletzt pro Jahr steuerlich geltend gemacht – was laut Fundraising Verband Austria gut 70 Mill. Euro an Steuerersparnis brachte. Bei den Kirchenbeiträgen geht es um mehr als 450 Mill. Euro, pro Person sind bis zu 400 Euro absetzbar. Konnte ein Steuerpflichtiger Spenden bisher nachträglich bei der Finanz angeben und im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) für den Abzug von der Steuer einreichen, sind nun die Spendenempfänger für die Meldung zuständig.
Die Spendenorganisationen wurden durch die Änderung belastet. Einerseits müssen sie dafür sorgen, dass sie die richtigen Daten ihrer Spender haben. Maßgeblich ist, dass Vorname, Name und Geburtsdatum mit den Angaben im Melderegister übereinstimmen. Das allein bringe schon Probleme, sagt Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands. Etwa wenn jemand Johann heiße und Post auch als „Hans“erhalte.
Lutschinger weist auch darauf hin, dass ein Spender mit der empfangenden Organisation kein Vertragsverhältnis habe, man wisse nicht einmal, ob jemand in Zukunft wieder spende. Dennoch müsse jede Organisation die Daten entsprechend verwalten. Das bringe für kleine Vereine wie die Freiwilligen Feuerwehren oder Organisationen, die nur auf Bargeldspenden setzen wie die Sternsinger, Nachteile.
Auch wenn 2017 vorbei ist, können Angaben noch korrigiert wer- den. Die Frist für die Spendenorganisationen für die Datenübertragung an die Finanz läuft bis Ende Februar. Auch Johannes Pira, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Salzburg, rät daher: „Man sollte überprüfen, ob die jeweilige Spendenorganisation über korrekte Personendaten verfügt.“Am besten erfolge das per E-Mail, aber jedenfalls schriftlich, betont Lutschinger. Ab März könnten Steuerpflichtige die Daten über ihren Zugang zu Finanzonline einsehen und gegebenenfalls Korrekturen verlangen. Durch die Umstellung sei eine gewisse Verunsicherung entstanden, sodass das Spendenaufkommen trotz guter Konjunktur 2017 erstmals leicht rückläufig eingeschätzt wurde. Lutschinger kritisiert dabei die Informationspolitik: „Wir hätten uns schon gewünscht, dass das Finanzministerium das intensiver macht.“
Die Finanzverwaltung unterbindet mit der Umstellung außerdem, dass private Spenden zu großzügig angegeben werden. Die Höchstgrenze beträgt wie bisher zehn Prozent der Jahreseinkünfte. Bargeldspenden sind nicht mehr absetzbar.
Bei den Kirchenbeiträgen sind die Daten der Zahler natürlich vorhanden, aber sie mussten abgeglichen werden, sagt Christian Schamberger, Kirchenbeitragsreferent der Erzdiözese Salzburg. Die Kirchensteuerpflichtigen mussten um Zustimmung zur Weiterleitung an die Finanz ersucht werden. Der Vorteil für sie sei aber, dass die Absetzung nun durch die Finanz automatisch erfolgt.
„Regierung hat nicht genug informiert.“