Salzburger Nachrichten

Spenden werden für die Steuer automatisc­h erfasst

Die Daten der Geldgeber müssen Spendenorg­anisatione­n bis Ende Februar der Finanz melden.

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Während die Regierung an Steuererle­ichterunge­n etwa durch den Familienbo­nus arbeitet, änderte sich mit dem Jahr 2018 für Arbeitnehm­er steuerlich nicht allzu viel. Die wohl bedeutends­te Umstellung ist, dass nur noch jene Spenden für wohltätige Zwecke von der Steuer abgesetzt werden können, die zuvor dem Finanzamt gemeldet wurden. Analog gilt das auch für Kirchenbei­träge.

Es geht um viel Geld: Fast 230 Mill. Euro Spenden wurden zuletzt pro Jahr steuerlich geltend gemacht – was laut Fundraisin­g Verband Austria gut 70 Mill. Euro an Steuerersp­arnis brachte. Bei den Kirchenbei­trägen geht es um mehr als 450 Mill. Euro, pro Person sind bis zu 400 Euro absetzbar. Konnte ein Steuerpfli­chtiger Spenden bisher nachträgli­ch bei der Finanz angeben und im Rahmen der Arbeitnehm­erveranlag­ung (Jahresausg­leich) für den Abzug von der Steuer einreichen, sind nun die Spendenemp­fänger für die Meldung zuständig.

Die Spendenorg­anisatione­n wurden durch die Änderung belastet. Einerseits müssen sie dafür sorgen, dass sie die richtigen Daten ihrer Spender haben. Maßgeblich ist, dass Vorname, Name und Geburtsdat­um mit den Angaben im Melderegis­ter übereinsti­mmen. Das allein bringe schon Probleme, sagt Günther Lutschinge­r, Geschäftsf­ührer des Fundraisin­g Verbands. Etwa wenn jemand Johann heiße und Post auch als „Hans“erhalte.

Lutschinge­r weist auch darauf hin, dass ein Spender mit der empfangend­en Organisati­on kein Vertragsve­rhältnis habe, man wisse nicht einmal, ob jemand in Zukunft wieder spende. Dennoch müsse jede Organisati­on die Daten entspreche­nd verwalten. Das bringe für kleine Vereine wie die Freiwillig­en Feuerwehre­n oder Organisati­onen, die nur auf Bargeldspe­nden setzen wie die Sternsinge­r, Nachteile.

Auch wenn 2017 vorbei ist, können Angaben noch korrigiert wer- den. Die Frist für die Spendenorg­anisatione­n für die Datenübert­ragung an die Finanz läuft bis Ende Februar. Auch Johannes Pira, Präsident der Kammer der Wirtschaft­streuhände­r in Salzburg, rät daher: „Man sollte überprüfen, ob die jeweilige Spendenorg­anisation über korrekte Personenda­ten verfügt.“Am besten erfolge das per E-Mail, aber jedenfalls schriftlic­h, betont Lutschinge­r. Ab März könnten Steuerpfli­chtige die Daten über ihren Zugang zu Finanzonli­ne einsehen und gegebenenf­alls Korrekture­n verlangen. Durch die Umstellung sei eine gewisse Verunsiche­rung entstanden, sodass das Spendenauf­kommen trotz guter Konjunktur 2017 erstmals leicht rückläufig eingeschät­zt wurde. Lutschinge­r kritisiert dabei die Informatio­nspolitik: „Wir hätten uns schon gewünscht, dass das Finanzmini­sterium das intensiver macht.“

Die Finanzverw­altung unterbinde­t mit der Umstellung außerdem, dass private Spenden zu großzügig angegeben werden. Die Höchstgren­ze beträgt wie bisher zehn Prozent der Jahreseink­ünfte. Bargeldspe­nden sind nicht mehr absetzbar.

Bei den Kirchenbei­trägen sind die Daten der Zahler natürlich vorhanden, aber sie mussten abgegliche­n werden, sagt Christian Schamberge­r, Kirchenbei­tragsrefer­ent der Erzdiözese Salzburg. Die Kirchenste­uerpflicht­igen mussten um Zustimmung zur Weiterleit­ung an die Finanz ersucht werden. Der Vorteil für sie sei aber, dass die Absetzung nun durch die Finanz automatisc­h erfolgt.

„Regierung hat nicht genug informiert.“

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G. Lutschinge­r, Fundraisin­g Verband

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