Wurst und Käse darf nicht in Mehrwegbox
Mehrweg ist die Lösung im Kampf gegen massenhaft Verpackungsmüll. Käse oder Wurst in eine Jausenbox füllen zu lassen, ist aber verboten.
Die EU hat sich die Vermeidung von Plastikmüll auf ihre Fahnen geheftet. Wurst und Käse in mitgebrachte Jausenboxen zu füllen ist in Österreich aber verboten.
SALZBURG. Am Biomarkt ist es gang und gäbe. Auch manche Feinkostmitarbeiterin im Supermarkt zeigt sich auf Kundenwunsch bereit, zehn Deka Aufschnitt oder Käse nicht in das beschichtete Wurstpapier, sondern gleich in eine mitgebrachte Jausenbox zu füllen. Denn nicht nur die EU hat sich den Kampf gegen Plastikmüll auf die Fahnen geheftet, auch Konsumenten wollen bei Verpackung sparen.
Geht es um sensible Lebensmittel wie Wurst und Käse, ist das in Österreich rechtlich aber nicht erlaubt – und könnte für den Verkäufer Strafen nach sich ziehen. In einem Schreiben von vergangenem Juni stellt das Gesundheitsministerium klar, dass die Benützung mitgebrachter „wiederverwendbarer Boxen“nicht den hygienischen Ansprüchen genüge, da eine entsprechende Reinigung und eventuelle Desinfektion im privaten Haushalt nicht sichergestellt werden könne und daher das Risiko einer Kontamination durch Viren wie Hepatitis oder Noroviren, aber auch mikrobiologische Erreger bestehe, auch über Hände oder Gabel der Bedienung. Grundlage sei die EU-Verordnung zur Lebensmittelsicherheit, deren Auslegung man damit klargestellt habe, heißt es im Ministerium. Gelten würde das für den Handel ebenso wie für Biomärkte oder bäuerliche Direktvermarkter. Die Überprüfung sei Sache der Lebensmittelaufsicht und damit der Länder.
Ein sensibles Thema, meint dazu Constanze Antosch vom zuständigen Marktamt in der Stadt Salzburg. Natürlich sei es begrüßenswert, wenn Kunden Verpackung vermieden. „Wobei man realistisch schon sagen muss, dass das Wurstpapier eines der geringsten Probleme bei dem Riesenthema Müllvermeidung ist, wenn man an die Unmengen Lebensmittel denkt, die im Restmüll landen.“Dennoch weise man bei Kontrollen, wenn man Verstöße sehe, auf die Regelung hin. Rein theoretisch seien Anzeigen sowie entsprechende Strafen wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelsicherheitsgesetz möglich. „Bis dato haben wir aber noch keinen Anlassfall gehabt, um von uns aus aktiv tätig zu werden“, sagt sie. 99 Prozent der Kunden nähmen ohnehin die Ware im Wurstpapier mit.
Große Ketten wie Spar und Rewe betonen jedenfalls, sich an die heimischen Vorschriften zu halten. Anders ist das bei Biomärkten. „Da ist das sicher üblich und meiner Meinung nach auch sinnvoll“, sagt etwa Peter Hecht von Bio Austria. Ähnlich argumentiert Christian Jochum von der Landwirtschaftskammer. „Das Zauberwort bei der Lebensmittelsicherheit lautet ,risikobasierter Ansatz‘“, betont er. Und das Risiko einer Kontamination auf einem Bauernmarkt im Freien sei durch einen niesenden Kunden oder eine Baustelle bei windigem Wetter sicher höher als durch eine zu wenig gereinigte mitgebrachte Jausenbox, die der Verkäufer nicht einmal anrühren müsse. „An der Praxis geht das eindeutig vorbei.“