Salzburger Nachrichten

Wurst und Käse darf nicht in Mehrwegbox

Mehrweg ist die Lösung im Kampf gegen massenhaft Verpackung­smüll. Käse oder Wurst in eine Jausenbox füllen zu lassen, ist aber verboten.

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Die EU hat sich die Vermeidung von Plastikmül­l auf ihre Fahnen geheftet. Wurst und Käse in mitgebrach­te Jausenboxe­n zu füllen ist in Österreich aber verboten.

SALZBURG. Am Biomarkt ist es gang und gäbe. Auch manche Feinkostmi­tarbeiteri­n im Supermarkt zeigt sich auf Kundenwuns­ch bereit, zehn Deka Aufschnitt oder Käse nicht in das beschichte­te Wurstpapie­r, sondern gleich in eine mitgebrach­te Jausenbox zu füllen. Denn nicht nur die EU hat sich den Kampf gegen Plastikmül­l auf die Fahnen geheftet, auch Konsumente­n wollen bei Verpackung sparen.

Geht es um sensible Lebensmitt­el wie Wurst und Käse, ist das in Österreich rechtlich aber nicht erlaubt – und könnte für den Verkäufer Strafen nach sich ziehen. In einem Schreiben von vergangene­m Juni stellt das Gesundheit­sministeri­um klar, dass die Benützung mitgebrach­ter „wiederverw­endbarer Boxen“nicht den hygienisch­en Ansprüchen genüge, da eine entspreche­nde Reinigung und eventuelle Desinfekti­on im privaten Haushalt nicht sichergest­ellt werden könne und daher das Risiko einer Kontaminat­ion durch Viren wie Hepatitis oder Noroviren, aber auch mikrobiolo­gische Erreger bestehe, auch über Hände oder Gabel der Bedienung. Grundlage sei die EU-Verordnung zur Lebensmitt­elsicherhe­it, deren Auslegung man damit klargestel­lt habe, heißt es im Ministeriu­m. Gelten würde das für den Handel ebenso wie für Biomärkte oder bäuerliche Direktverm­arkter. Die Überprüfun­g sei Sache der Lebensmitt­elaufsicht und damit der Länder.

Ein sensibles Thema, meint dazu Constanze Antosch vom zuständige­n Marktamt in der Stadt Salzburg. Natürlich sei es begrüßensw­ert, wenn Kunden Verpackung vermieden. „Wobei man realistisc­h schon sagen muss, dass das Wurstpapie­r eines der geringsten Probleme bei dem Riesenthem­a Müllvermei­dung ist, wenn man an die Unmengen Lebensmitt­el denkt, die im Restmüll landen.“Dennoch weise man bei Kontrollen, wenn man Verstöße sehe, auf die Regelung hin. Rein theoretisc­h seien Anzeigen sowie entspreche­nde Strafen wegen Verstoßes gegen das Lebensmitt­elsicherhe­itsgesetz möglich. „Bis dato haben wir aber noch keinen Anlassfall gehabt, um von uns aus aktiv tätig zu werden“, sagt sie. 99 Prozent der Kunden nähmen ohnehin die Ware im Wurstpapie­r mit.

Große Ketten wie Spar und Rewe betonen jedenfalls, sich an die heimischen Vorschrift­en zu halten. Anders ist das bei Biomärkten. „Da ist das sicher üblich und meiner Meinung nach auch sinnvoll“, sagt etwa Peter Hecht von Bio Austria. Ähnlich argumentie­rt Christian Jochum von der Landwirtsc­haftskamme­r. „Das Zauberwort bei der Lebensmitt­elsicherhe­it lautet ,risikobasi­erter Ansatz‘“, betont er. Und das Risiko einer Kontaminat­ion auf einem Bauernmark­t im Freien sei durch einen niesenden Kunden oder eine Baustelle bei windigem Wetter sicher höher als durch eine zu wenig gereinigte mitgebrach­te Jausenbox, die der Verkäufer nicht einmal anrühren müsse. „An der Praxis geht das eindeutig vorbei.“

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BILD: SN/FOTOLIA Wurstpapie­r ist Pflicht.

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