Zwei Klassen von Pensionisten
Die Regierung will die kapitalgedeckte Altersvorsorge fördern. Derzeit sind die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge nicht gerade fair besteuert. Außer für Auserwählte, darunter Politiker.
WIEN. Die private Pensionsvorsorge fristet in Österreich ein Schattendasein. Das hat auch die Regierung erkannt und im Regierungsprogramm bessere steuerliche Förderung privater Altersvorsorge versprochen.
Laut OECD beziehen die Österreicher nur 3,5 Prozent ihrer Altersbezüge aus kapitalgedeckten Angeboten – der niedrigste Wert unter den westlichen Mitgliedsstaaten. Deutschland liegt mit 17 Prozent im Schnitt. In Holland liegt der Anteil der kapitalgedeckten Pension gar bei 45, in den USA bei 30 Prozent.
Während zu Beginn des Jahrtausends vier Bürger im erwerbsfähigen Alter auf einen über 65-Jährigen kamen, wird das Verhältnis 2040 in Österreich auf etwa zwei zu eins gesunken sein. Im Pensionssystem klafft, rechnet man Beamtenpensionen dazu, heute eine jährliche Finanzierungslücke von 21 Milliarden Euro – rund ein Viertel des Bundeshaushalts. Fazit: Die erste Säule (also die staatliche Pension) steht massiv unter Druck, das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer zusätzlichen kapitalgedeckten Veranlagung in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge nimmt zu.
Das Problem bei der steuerlichen Behandlung der dritten Säule, also der privaten Vorsorge, ist derzeit, dass die Betroffenen abgesehen von bausparähnlichen Miniprämien mit voll versteuertem Geld vorsorgen müssen. In der zweiten Säule, der betrieblichen Pensionsvorsorge, kann der Arbeitgeber bis zu zehn Prozent der Gehaltssumme steuerfrei in eine Pensionskasse einzahlen. Die Beträge kommen brutto für netto in der Pensionskasse an. Steuer fällt erst bei der Auszahlung an – allerdings massiv abgemildert durch die dann viel niedrigere Progression.
Der Dienstnehmer hängt aber davon ab, dass der Dienstgeber in die Pensionskasse einzahlt. Zahlt ein Dienstnehmer ein, muss er wie bei Vorsorge in einer privaten Pensionsversicherung vom voll versteuerten Gehalt einzahlen.
78 Prozent der heimischen Dienstnehmer sind nicht im Pensionskassensystem und schauen deshalb, was eine steuerlich halbwegs günstige Zukunftsvorsorge angeht, durch die Finger. Die Politiker hingegen sind im begünstigtem System. Dass Finanzminister Hartwig Löger gerade noch Chef eines großen Versicherers war und nun die steuerliche Förderung von Pensionsversicherungen verhandeln darf, ist zumindest originell.
Löger hat wie all seine Politikerkollegen jedenfalls persönlich jetzt schon deutlich mehr Glück mit kapitalmarktgedeckter Altersvorsorge als der Durchschnittsbürger. Denn bei Regierungsmitgliedern in Bund und Ländern , bei den Klubobleuten und den Präsidenten von Nationalrat, Rechnungshof und Landesschulrat wird vom Bund automatisch ein Zehntel des Bezugs zusätzlich zum Einkommen in eine Politiker-Pensionskasse einbezahlt. Ein elftes Zehntel des Salärs – und das steuerfrei. Auch Abgeordnete können sich für eine steueroptimierte Leistung des Bundes an eine Pensionskasse entscheiden.
Dagegen kommen derzeit nur 22 Prozent der sonstigen Dienstnehmer in den Genuss der steuerfreien zusätzlichen Altersvorsorgemöglichkeit via Pensionskasse. Typisch sind Energieversorger, Banken und ehemals staatliche, ausgegliederte Einrichtungen. Die anderen Dienstnehmer können in der zweiten und dritten Säule derzeit nicht vergleichbar steuergünstig vorsorgen. Generell sind Pensionskassenlösungen nur in zehn Prozent der Kollektivverträge verankert. In vielen Fällen schöpft der Arbeitgeber aber die vollen zehn Prozent der Gehaltssumme bei der Einzahlung nicht einmal aus.
Wie die Lösung aussehen kann, ist offen. Pensionskassenvertreter wollen eine stärkere Verankerung der Pensionskassen in Kollektivverträgen. Die Lösung muss aber nicht zwingend im Zugang zu einer Pensionskasse bestehen, auch steuerbefreite Einzahlungen in eine Pensions- oder Lebensversicherung wären eine Lösung, die Ungerechtigkeiten beseitigen und die kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken würde.