Ganshof soll seinen Schutz behalten
Der Artikel in den SN vom 18. 1. 2018 unter dem Titel „Auch der Ganshof soll Schutz verlieren“wird von der Redakteurin Barbara Haimerl treffend kommentiert mit dem Satz: „Wie kann man historisch derart bedeutende Häuser einfach freigeben?“Im Folgenden wehrt sich Frau HR Ing. Hody mit der Bemerkung, dass man nicht alles in Salzburg unter Denkmalschutz stellen könne. Doch was heißt „alles“?
Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1572 und war nach dem Eigentümer des Conrad des Gürtlers benannt: „Gürtlerhube“(Zillner, „Geschichte der Stadt Salzburg“, Bd. 1, 394, 398). Das Gebäude kam 1812 in das Eigentum des Besitzers der „Blauen Gans“in der Getreidegasse. Dieser Besitzer ließ die „Gürtlerhube“adaptieren, um sie als Gasthaus nützen zu können.
Es ist einleuchtend, dass das Gebäude aus alter Bausubstanz besteht. Dies kann nicht erst im Zuge eines Abrisses mit dem Bagger festgestellt werden. Ähnlich verhält es sich mit dem nahe gelegenen und noch existierenden Aiglhof des Stifts St. Peter, der mehrmals adaptiert wurde, jedoch in seiner Grundsubstanz aus dem Jahr 1350 noch ident ist.
Abschließend darf ich als Bürger unseres Weltkulturerbes und Anrainer des Ganshofes bemerken, dass unser lebenswerter Stadtteil Maxglan mit ursprünglich acht Heurigen und Gasthäusern bei einem etwaigen Abbruch eine der letzten beliebten Gaststätten verlieren würde. Ing. Siegfried Lebesmühlbacher 5020 Salzburg