Salzburger Nachrichten

Ganshof soll seinen Schutz behalten

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Der Artikel in den SN vom 18. 1. 2018 unter dem Titel „Auch der Ganshof soll Schutz verlieren“wird von der Redakteuri­n Barbara Haimerl treffend kommentier­t mit dem Satz: „Wie kann man historisch derart bedeutende Häuser einfach freigeben?“Im Folgenden wehrt sich Frau HR Ing. Hody mit der Bemerkung, dass man nicht alles in Salzburg unter Denkmalsch­utz stellen könne. Doch was heißt „alles“?

Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1572 und war nach dem Eigentümer des Conrad des Gürtlers benannt: „Gürtlerhub­e“(Zillner, „Geschichte der Stadt Salzburg“, Bd. 1, 394, 398). Das Gebäude kam 1812 in das Eigentum des Besitzers der „Blauen Gans“in der Getreidega­sse. Dieser Besitzer ließ die „Gürtlerhub­e“adaptieren, um sie als Gasthaus nützen zu können.

Es ist einleuchte­nd, dass das Gebäude aus alter Bausubstan­z besteht. Dies kann nicht erst im Zuge eines Abrisses mit dem Bagger festgestel­lt werden. Ähnlich verhält es sich mit dem nahe gelegenen und noch existieren­den Aiglhof des Stifts St. Peter, der mehrmals adaptiert wurde, jedoch in seiner Grundsubst­anz aus dem Jahr 1350 noch ident ist.

Abschließe­nd darf ich als Bürger unseres Weltkultur­erbes und Anrainer des Ganshofes bemerken, dass unser lebenswert­er Stadtteil Maxglan mit ursprüngli­ch acht Heurigen und Gasthäuser­n bei einem etwaigen Abbruch eine der letzten beliebten Gaststätte­n verlieren würde. Ing. Siegfried Lebesmühlb­acher 5020 Salzburg

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