Unfallversicherung will nur zahlen, wofür sie zuständig ist
AUVA-Obmann will mit pauschalen Abgeltungen und dem Abgelten versicherungsfremder Leistungen Schluss machen.
WIEN. Um 500 Mill. Euro will die Regierung die Lohnnebenkosten senken, einen entscheidenden Beitrag dazu soll die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) leisten. Die Beiträge zur ausschließlich von den Arbeitgebern finanzierten Unfallversicherung sollen auf 0,8 Prozent der Beitragsgrundlage (Einkommen des Versicherten) sinken, aktuell sind es 1,3 Prozent. Erste Erfolge erwartet sich die Regierung von der AUVA bis zum Jahresende, andernfalls solle sie in anderen Sozialversicherungsträgern aufgehen.
Der Unternehmer und AUVA-Obmann Anton Ofner bekennt sich zu dem Ziel, stellt aber klar, dass es allein mit dem Heben von Effizienzpotenzialen nicht zu erreichen sei, weil der geforderte Betrag einem Drittel des AUVA-Budgets entspreche. Daher sei eine Reihe von Maßnahmen nötig, man beginne allerdings im eigenen Haus. Ab 1. Jänner 2019 werde man die Beiträge um einen Zehntelpunkt auf 1,2 Prozent verringern und 100 Mill. Euro einsparen. Dabei helfe die gute Konjunktur, weil durch die höhere Beschäftigung mehr Beiträge eingenommen werden, rund 50 Mill. Euro. Die andere Hälfte müsse man einsparen, dafür seien weder Kündigungen („wir nutzen den natürlichen Abgang“) und auch kein Abbau von Betten in den Spitälern nötig, sagte Ofner. Insgesamt könne man aus eigener Kraft rund 140 Mill. Euro des Einsparziels stemmen. So ist geplant, die Reha-Zentren der AUVA räumlich in die Spitäler zu verlegen. In Salzburg werde das Unfallkrankenhaus an die UniKlinik angebunden, auch damit ließen sich Kosten sparen. Der größere Teil müsse aber durch strukturelle Änderungen aufgebracht werden.
Ein Dorn im Auge ist Ofner die im § 319a ASVG normierte pauschale Abgeltung, die die AUVA an sogenannte Fondsspitäler (allgemeine öffentliche Krankenhäuser) für dort behandelte Unfallpatienten über den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen muss. Der wurde zuletzt auf 209 Mill. Euro erhöht, das liege aber weit über den tatsächlich angefallenen Kosten. Die betragen laut Ofner nur rund 50 Mill. Euro. Um diese Transparenz zu erreichen, müsse auf eine Einzelfallabrechnung umgestellt werden, das sei mit dem heutigen System überhaupt kein Problem. So würde die AUVA um rund 150 Mill. Euro entlastet. Einen ähnlich hohen Betrag würde sich der Unfallversicherer ersparen, wenn er nicht wie bisher für den Großteil der Kosten von Freizeitunfällen aufkommen müsste. Dafür bekomme man derzeit nur ein Viertel der tatsächlich anfallenden Kosten ersetzt, sagte Ofner. 40 bis 50 Mill. Euro wären für die AUVA zu holen, müsste sie künftig nicht mehr für Entgeltfortzahlungen infolge von Krankheit aufkommen. Für diese Änderungen sei aber eine Novelle des ASVG nötig.
Für den Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch, ist zudem mehr Transparenz im System nötig. Dazu gehöre auch, dass es in den Gremien der Sozialversicherung zu einer Entflechtung der politischen Ziele von der operativen Führung komme, sagte Kapsch.
Kostenwahrheit statt pauschaler Abgeltung