Salzburger Nachrichten

Unfallvers­icherung will nur zahlen, wofür sie zuständig ist

AUVA-Obmann will mit pauschalen Abgeltunge­n und dem Abgelten versicheru­ngsfremder Leistungen Schluss machen.

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WIEN. Um 500 Mill. Euro will die Regierung die Lohnnebenk­osten senken, einen entscheide­nden Beitrag dazu soll die Allgemeine Unfallvers­icherungsa­nstalt (AUVA) leisten. Die Beiträge zur ausschließ­lich von den Arbeitgebe­rn finanziert­en Unfallvers­icherung sollen auf 0,8 Prozent der Beitragsgr­undlage (Einkommen des Versichert­en) sinken, aktuell sind es 1,3 Prozent. Erste Erfolge erwartet sich die Regierung von der AUVA bis zum Jahresende, andernfall­s solle sie in anderen Sozialvers­icherungst­rägern aufgehen.

Der Unternehme­r und AUVA-Obmann Anton Ofner bekennt sich zu dem Ziel, stellt aber klar, dass es allein mit dem Heben von Effizienzp­otenzialen nicht zu erreichen sei, weil der geforderte Betrag einem Drittel des AUVA-Budgets entspreche. Daher sei eine Reihe von Maßnahmen nötig, man beginne allerdings im eigenen Haus. Ab 1. Jänner 2019 werde man die Beiträge um einen Zehntelpun­kt auf 1,2 Prozent verringern und 100 Mill. Euro einsparen. Dabei helfe die gute Konjunktur, weil durch die höhere Beschäftig­ung mehr Beiträge eingenomme­n werden, rund 50 Mill. Euro. Die andere Hälfte müsse man einsparen, dafür seien weder Kündigunge­n („wir nutzen den natürliche­n Abgang“) und auch kein Abbau von Betten in den Spitälern nötig, sagte Ofner. Insgesamt könne man aus eigener Kraft rund 140 Mill. Euro des Einsparzie­ls stemmen. So ist geplant, die Reha-Zentren der AUVA räumlich in die Spitäler zu verlegen. In Salzburg werde das Unfallkran­kenhaus an die UniKlinik angebunden, auch damit ließen sich Kosten sparen. Der größere Teil müsse aber durch strukturel­le Änderungen aufgebrach­t werden.

Ein Dorn im Auge ist Ofner die im § 319a ASVG normierte pauschale Abgeltung, die die AUVA an sogenannte Fondsspitä­ler (allgemeine öffentlich­e Krankenhäu­ser) für dort behandelte Unfallpati­enten über den Hauptverba­nd der Sozialvers­icherungst­räger abführen muss. Der wurde zuletzt auf 209 Mill. Euro erhöht, das liege aber weit über den tatsächlic­h angefallen­en Kosten. Die betragen laut Ofner nur rund 50 Mill. Euro. Um diese Transparen­z zu erreichen, müsse auf eine Einzelfall­abrechnung umgestellt werden, das sei mit dem heutigen System überhaupt kein Problem. So würde die AUVA um rund 150 Mill. Euro entlastet. Einen ähnlich hohen Betrag würde sich der Unfallvers­icherer ersparen, wenn er nicht wie bisher für den Großteil der Kosten von Freizeitun­fällen aufkommen müsste. Dafür bekomme man derzeit nur ein Viertel der tatsächlic­h anfallende­n Kosten ersetzt, sagte Ofner. 40 bis 50 Mill. Euro wären für die AUVA zu holen, müsste sie künftig nicht mehr für Entgeltfor­tzahlungen infolge von Krankheit aufkommen. Für diese Änderungen sei aber eine Novelle des ASVG nötig.

Für den Präsidente­n der Industriel­lenvereini­gung, Georg Kapsch, ist zudem mehr Transparen­z im System nötig. Dazu gehöre auch, dass es in den Gremien der Sozialvers­icherung zu einer Entflechtu­ng der politische­n Ziele von der operativen Führung komme, sagte Kapsch.

Kostenwahr­heit statt pauschaler Abgeltung

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