Klage, aber keine Sammelklage gegen Facebook
Nur ein Teilerfolg für den Wiener Aktivisten Max Schrems.
Facebook droht in Österreich eine Musterklage wegen Datenschutzverstößen. Der Wiener Aktivist Max Schrems erstritt sich am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof das Recht, den Internetriesen in seiner Heimat zu verklagen. Schrems’ geplante Sammelklage im Namen von Tausenden Facebook-Nutzern aus Deutschland und anderen Ländern ist aber nicht zulässig – jedenfalls noch nicht. Die EU-Kommission kündigte für April Vorschläge an, damit Verbraucher ihre Rechte besser durchsetzen können.
Der Datenschützer und Jurist Schrems liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschutzverstöße vorhält. Schon 2011 erstattete der heute 30-Jährige Anzeige in Irland, am europäischen Sitz des Netzwerks. Im Zuge dieser Dauerfehde machte er 2015 bereits mit einem anderen EuGH-Urteil Furore: Das Gericht kippte damals die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA.
Mit seinen Beschwerden gegen Facebook kam Schrems aber kaum weiter. Als die irische Datenschutzbehörde nach drei Jahren noch nicht über seine Anzeigen entschieden hatte, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.
Das Verfahren in Österreich wurde zunächst im Namen von Schrems und sieben anderen Personen aus Österreich, Deutschland und Indien geführt. Laut Schrems wollten sich aber insgesamt bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließen, darunter mehr als 5000 aus Deutschland. Für jeden sollten 500 Euro Schadenersatz erstritten werden. Der Finanzier Roland hätte im Erfolgsfall eine Beteiligung bekommen. Schrems selbst führt das Verfahren nach eigenen Angaben ehrenamtlich.
Trotz dieser besonderen Umstände entschied der EuGH: Schrems habe seine Eigenschaft als Verbraucher nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen.