Haftstrafen für sieben mutmaßliche Neonazis
Nach rund zwölf Stunden Beratung haben die Geschworenen im Landesgericht Leoben sieben mutmaßliche Neonazis wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Sie fassten teils bedingte Haftstrafen von acht bis 30 Monaten aus. Manche von ihnen müssen Geldstrafen bezahlen und ein Alkoholverbot einhalten. Alle bekommen eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt.
Die Geschworenen waren am Donnerstag kurz nach Mittag in die Beratung gegangen und hatten einen Katalog von knapp 40 Fragen abzuarbeiten, ehe sie mit den Richtern in die Beratung über die Strafhöhe gingen. Erst nach Mitternacht wurde das Urteil verkündet: Der Erstangeklagte fasste 30 Monate Haft aus, wobei er zehn davon unbedingt absitzen muss. Zudem wird ihm eine Bewährungshilfe gestellt und er muss drei Jahre ein Alkoholverbot einhalten. Die anderen wurden zu 24, 22, 18, 15, 14 und acht Monaten Haft verurteilt, wobei Teile bedingt ausgesprochen wurden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Beschuldigten baten um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.