Salzburger Nachrichten

AMS strich im Vorjahr 111.000 Menschen Geld

In Österreich braucht es nicht allzu viel, bis das Arbeitsmar­ktservice durchgreif­t. Wer Schulungen nur tageweise versäumt, wird gesperrt.

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Im Vorjahr waren in Österreich insgesamt 952.990 Personen mindestens einen Tag von Arbeitslos­igkeit betroffen, das waren um 8024 Meldungen weniger als 2016. Trotz leichten Rückgangs bei der Arbeitslos­igkeit blieb ein anderer Trend der vergangene­n Jahre gleich: Die Zahl der Sanktionen – wenn das Arbeitsmar­ktservice (AMS) den Beziehern von Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe das Geld sperrt – stieg weiter. Im Vorjahr wurde in insgesamt 111.451 Fällen den Betroffene­n zumindest vorübergeh­end kein Geld mehr gezahlt – das sind fast zwölf Prozent aller Personen, die im Vorjahr einmal arbeitslos gemeldet waren. Seit 2013 waren es jeweils um einige Tausend Fälle weni- ger. Ein direkter Vergleich sei wegen einer geänderten Erhebungsm­ethode aber nicht möglich, teilte das AMS am Freitag mit. Vorstand Herbert Buchinger betonte, wegen des höheren Arbeitskrä­ftebedarfs der Wirtschaft habe das AMS von den Unternehme­n auch mehr Rückmeldun­gen erhalten.

Fast jede zweite Sanktion betraf versäumte Kontrollte­rmine. Da gilt die Sperre bis zur nächsten Kontaktauf­nahme, also meist nur einige Tage. 27 Prozent betrafen die Wartefrist bei Selbstkünd­igung, das AMS zahlt da erst nach vier Wochen. 23 Prozent der Sanktionen (2016: 16 Prozent) entfielen auf „die eigentlich­en Missbrauch­sfälle“. Das Gesetz reiht hier die Verweigeru­ng oder Vereitelun­g einer Arbeitsauf­nahme oder Schulungsm­aßnahme ein. Erstmals erfasst wurden jene Personen, die tageweise unentschul­digt bei Schulungen fehlten: Es gab 6157 Sperren. Auch da wird das Arbeitslos­engeld oder die Notstandsh­ilfe für sechs Wochen gesperrt, im Wiederholu­ngsfall acht Wochen. Bei 237 Personen kamen die AMS-Berater im Vorjahr zum Schluss, diese Klienten seien arbeitsunw­illig – ihnen wurde das Arbeitslos­engeld ganz gestrichen.

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