AMS strich im Vorjahr 111.000 Menschen Geld
In Österreich braucht es nicht allzu viel, bis das Arbeitsmarktservice durchgreift. Wer Schulungen nur tageweise versäumt, wird gesperrt.
Im Vorjahr waren in Österreich insgesamt 952.990 Personen mindestens einen Tag von Arbeitslosigkeit betroffen, das waren um 8024 Meldungen weniger als 2016. Trotz leichten Rückgangs bei der Arbeitslosigkeit blieb ein anderer Trend der vergangenen Jahre gleich: Die Zahl der Sanktionen – wenn das Arbeitsmarktservice (AMS) den Beziehern von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe das Geld sperrt – stieg weiter. Im Vorjahr wurde in insgesamt 111.451 Fällen den Betroffenen zumindest vorübergehend kein Geld mehr gezahlt – das sind fast zwölf Prozent aller Personen, die im Vorjahr einmal arbeitslos gemeldet waren. Seit 2013 waren es jeweils um einige Tausend Fälle weni- ger. Ein direkter Vergleich sei wegen einer geänderten Erhebungsmethode aber nicht möglich, teilte das AMS am Freitag mit. Vorstand Herbert Buchinger betonte, wegen des höheren Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft habe das AMS von den Unternehmen auch mehr Rückmeldungen erhalten.
Fast jede zweite Sanktion betraf versäumte Kontrolltermine. Da gilt die Sperre bis zur nächsten Kontaktaufnahme, also meist nur einige Tage. 27 Prozent betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung, das AMS zahlt da erst nach vier Wochen. 23 Prozent der Sanktionen (2016: 16 Prozent) entfielen auf „die eigentlichen Missbrauchsfälle“. Das Gesetz reiht hier die Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme ein. Erstmals erfasst wurden jene Personen, die tageweise unentschuldigt bei Schulungen fehlten: Es gab 6157 Sperren. Auch da wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen gesperrt, im Wiederholungsfall acht Wochen. Bei 237 Personen kamen die AMS-Berater im Vorjahr zum Schluss, diese Klienten seien arbeitsunwillig – ihnen wurde das Arbeitslosengeld ganz gestrichen.