Gericht erlaubt Bäumen Abwerfen von Nüssen
Walnussbäume dürfen nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt im Herbst tatsächlich ihre Nüsse abwerfen. Der jährliche Fruchtfall sei auf eine Gegebenheit der Natur zurückzuführen und müsse hingenommen werden, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte eine Frau, deren Auto durch herabfallende Nüsse eines Baums des Nachbarn beschädigt worden war. Die Frau wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen. Dem folgte das Gericht aber nicht. Um eine Gefährdung auszuschließen, müsste man die Bäume zurückschneiden oder mit Fangnetzen umhüllen. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschenswert.