Salzburger Nachrichten

Gericht erlaubt Bäumen Abwerfen von Nüssen

- SN, dpa

Walnussbäu­me dürfen nach Ansicht des Amtsgerich­ts Frankfurt im Herbst tatsächlic­h ihre Nüsse abwerfen. Der jährliche Fruchtfall sei auf eine Gegebenhei­t der Natur zurückzufü­hren und müsse hingenomme­n werden, hieß es in einem am Freitag veröffentl­ichten Urteil. Geklagt hatte eine Frau, deren Auto durch herabfalle­nde Nüsse eines Baums des Nachbarn beschädigt worden war. Die Frau wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen. Dem folgte das Gericht aber nicht. Um eine Gefährdung auszuschli­eßen, müsste man die Bäume zurückschn­eiden oder mit Fangnetzen umhüllen. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschensw­ert.

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