120 Messerstiche: 20-Jähriger muss lebenslang in Haft
Er tötete ein Kind und einen ehemaligen Schulkollegen und stellte Fotos der Leichen ins Internet. Über das Motiv können nur Vermutungen angestellt werden.
Drei Tage lang fahndete die deutsche Polizei im März 2017 nach dem damals 19-Jährigen. Er hatte einen neunjährigen Nachbarbuben getötet. Auf seiner Flucht ermordete er zudem einen 22-jährigen ehemaligen Schulkollegen, als dieser drohte, die Polizei zu rufen. Insgesamt stach er 120 Mal auf seine beiden Opfer ein. Er stellte Bilder der furchtbar zugerichteten Leichen ins Internet. Die Stadt Herne war im Ausnahmezustand.
Am Mittwoch endete der monatelange Gerichtsprozess um die brutalen Bluttaten. Das Bochumer Landgericht verurteilte den heute 20-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Richter Stefan Culemann verlor in der Urteilsbegründung praktisch kein Wort mehr über die grausamen Taten. Dass mit dem Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung am Ende sogar die Höchststrafe verhängt wurde, begründete er so: Die Tötung des Neunjährigen sei „völlig anlasslos“gewesen. Außerdem habe der Angeklagte in der U-Haft weitere Tötungsfantasien geäußert – unter anderem die Strangulierung einer Wachtmeisterin. Gründe genug.“
Neben der Verurteilung sprachen die Richter den Hinterbliebenen der beiden Opfer insgesamt 90.000 Euro Schmerzensgeld zu. Doch die Zahlung kann nur fließen, wenn der Verurteilte irgendwann zu Geld kommen sollte. „Das sind
Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger zugegeben, die beiden getötet zu haben. Zu den Vorwürfen äußerte er sich selbst aber nicht. Er zeigte auch keinerlei Reaktionen und verzichtete auch auf das Recht des sogenannten letzten Wortes vor der Urteilsverkündung. In einem Brief an seine Mutter zeigte der Angeklagte kürzlich allerdings erste Anzeichen von Reue. Ihm sei erst jetzt bewusst geworden, was er für „einen Schaden“angerichtet habe. Unterzeichnet war der Brief mit: „Dein ratloser Sohn“.
Über das Motiv der Bluttaten gibt es nur Vermutungen. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie „Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei“in Betracht, meinte der zuständige Staatsanwalt. Er hatte auch die Höchststrafe gefordert und sprach im Plädoyer vergangene Woche von „schrecklichen Taten“und einer „grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen jungen Menschen“. Der Beschuldigte habe danach die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in „menschenverachtender Weise“über die Opfer ausgelassen.
Anwalt Til Heene, der im Prozess einen Halbbruder des neunjährigen Opfers vertritt, sagte in seinem Plädoyer über den Angeklagten: „Wer aus tiefster Überzeugung derartige Taten begeht, muss damit leben, als Monster bezeichnet zu werden.“
Die Verteidigung hielt eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch. Eine Berufung scheint dennoch unwahrscheinlich: „Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden“, sagte Verteidiger Michael Emde.
„Wer derartige Taten begeht, muss damit leben, als Monster bezeichnet zu werden.“