Gutachten zur endgültigen Klärung
Bezüglich des Antrags auf einen geschützten Landschaftsteil über den Nockstein in der Landtagssitzung vom 31. Jänner muss festgehalten werden, dass es bereits zwei Gutachten von Rechtsexperten gibt.
Univ.-Prof. Dr. Walter Berka hat in seinem Gutachten, welches im Auftrag der Verbund APG erfolgte, eine Unterschutzstellung des Nocksteins als geschützter Landschaftsteil als Torpedierung der Freileitung bezeichnet. Dem gegenüber steht ein Gutachten von Univ.Prof. Dr. Karl Weber vom 26. Februar 2013, wonach eine Erklärung zum geschützten Landschaftsteil das Projekt nicht verhindern würde, sondern sie könnte eine Änderung der Trassenführung notwendig machen. Denn das bundesstaatliche Berücksichtigungsverbot verlangt nicht, dass jedes Projekt von übergeordnetem Interesse genau in der Form bewilligt werden muss, wie es sich der Betreiber in den Kopf gesetzt hat. Wichtig ist nur, dass das Projekt insgesamt nach wie vor realisierbar ist.
Daher ist es zu begrüßen bzw. unbedingt notwendig, dass ein Übergutachten die unterschiedlichen Rechtsmeinungen endgültig klärt. Peter Bacher Schreiben Sie uns!