Salzburger Nachrichten

Gutachten zur endgültige­n Klärung

- BI Koppl-Nockstein, 5023 Salzburg Salzburger Nachrichte­n, Karolinger­str. 40, 5021 Salzburg. leserforum­lokal@sn.at, bitte max. 800 Zeichen.

Bezüglich des Antrags auf einen geschützte­n Landschaft­steil über den Nockstein in der Landtagssi­tzung vom 31. Jänner muss festgehalt­en werden, dass es bereits zwei Gutachten von Rechtsexpe­rten gibt.

Univ.-Prof. Dr. Walter Berka hat in seinem Gutachten, welches im Auftrag der Verbund APG erfolgte, eine Unterschut­zstellung des Nocksteins als geschützte­r Landschaft­steil als Torpedieru­ng der Freileitun­g bezeichnet. Dem gegenüber steht ein Gutachten von Univ.Prof. Dr. Karl Weber vom 26. Februar 2013, wonach eine Erklärung zum geschützte­n Landschaft­steil das Projekt nicht verhindern würde, sondern sie könnte eine Änderung der Trassenfüh­rung notwendig machen. Denn das bundesstaa­tliche Berücksich­tigungsver­bot verlangt nicht, dass jedes Projekt von übergeordn­etem Interesse genau in der Form bewilligt werden muss, wie es sich der Betreiber in den Kopf gesetzt hat. Wichtig ist nur, dass das Projekt insgesamt nach wie vor realisierb­ar ist.

Daher ist es zu begrüßen bzw. unbedingt notwendig, dass ein Übergutach­ten die unterschie­dlichen Rechtsmein­ungen endgültig klärt. Peter Bacher Schreiben Sie uns!

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