Anwältin sieht keine strafbare Handlung
WIEN. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen Peter Pilz nicht nur wegen einer angeblichen sexuellen Belästigung in Alpbach, sondern auch im Fall seiner ehemaligen Assistentin. Deren Anwältin hat nun einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben, wonach „kein strafrechtlich relevantes Substrat vorliegt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Fall der früheren Assistentin von Pilz, die ihm verbale und körperliche Belästigungen vorwirft, wurde kurz nach der Nationalratswahl bekannt. Sie hatte sich Ende 2015 an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt. „Diese Einschätzung wird berücksichtigt, ändert aber grundsätzlich nichts an den Ermittlungen“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Es komme darauf an, wie die Behörde den Verdacht qualifiziere.