Salzburger Nachrichten

Anwältin sieht keine strafbare Handlung

- SN, APA

WIEN. Die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck ermittelt gegen Peter Pilz nicht nur wegen einer angebliche­n sexuellen Belästigun­g in Alpbach, sondern auch im Fall seiner ehemaligen Assistenti­n. Deren Anwältin hat nun einen Brief an die Staatsanwa­ltschaft geschriebe­n, wonach „kein strafrecht­lich relevantes Substrat vorliegt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Der Fall der früheren Assistenti­n von Pilz, die ihm verbale und körperlich­e Belästigun­gen vorwirft, wurde kurz nach der Nationalra­tswahl bekannt. Sie hatte sich Ende 2015 an die Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft gewandt. „Diese Einschätzu­ng wird berücksich­tigt, ändert aber grundsätzl­ich nichts an den Ermittlung­en“, heißt es bei der Staatsanwa­ltschaft. Es komme darauf an, wie die Behörde den Verdacht qualifizie­re.

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