32-Jährige erhielt bedingte Haftstrafe wegen Wiederbetätigung
Eine 32-jährige Kärntnerin wurde am Montag in Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen Vorstoßes gegen das Verbotsgesetz einstimmig zu zehn Monaten bedingter Haft und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie hatte auf Facebook Videos und Bilder online gestellt, die den NS-Völkermord und andere NS-Verbrechen leugneten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hatte sich schuldig bekannt. „Ich hab’s gemacht“, sagte sie der Vorsitzenden des Schwurgerichts, Richterin Michaela Sanin. Sie habe sich aber nichts dabei gedacht.