Salzburger Nachrichten

32-Jährige erhielt bedingte Haftstrafe wegen Wiederbetä­tigung

- SN, APA

Eine 32-jährige Kärntnerin wurde am Montag in Klagenfurt von einem Geschworen­ensenat wegen Vorstoßes gegen das Verbotsges­etz einstimmig zu zehn Monaten bedingter Haft und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie hatte auf Facebook Videos und Bilder online gestellt, die den NS-Völkermord und andere NS-Verbrechen leugneten. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Die Angeklagte hatte sich schuldig bekannt. „Ich hab’s gemacht“, sagte sie der Vorsitzend­en des Schwurgeri­chts, Richterin Michaela Sanin. Sie habe sich aber nichts dabei gedacht.

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