Wettbewerbshüter setzen auf Hilfe von Whistleblowern
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) startete gestern, Donnerstag, ein Whistleblowing-System. Damit sei es möglich, Hinweise auf Verstöße gegen das Kartellgesetz – Kartelle und Marktmachtmissbrauch – an die Bundeswettbewerbsbehörde anonym zu übersenden, teilte die BWB mit. Direkt erreichbar ist das System unter https://report.whistleb.com/de/ bwb. Als Beispiel für Whistleblower nennt die BWB Unternehmensmitarbeiter, die über Informationen verfügen, die einen Kartellverstoß belegen.