UVP-Bescheid Knoten Hagenau
Da in den letzten Tagen/Wochen an dieser Stelle mehrmals unsachliche „Empfehlungen“bezüglich des zweiten Bauabschnitts des Autobahnknotens Hagenau (auch an die Politik) ergingen – teilweise „in Aufrechnung“mit einem gänzlich anderen Projekt (dem Gitzentunnel) –, scheint notwendig, den Inhalt des UVP-Bewilligungsbescheids in Erinnerung zu rufen: Demnach ist der Baubeginn des zweiten Bauabschnitts (Auffahrtsrampe Richtung München) derzeit nicht zulässig. Dies deswegen, weil die Bescheidauflage nachweislich sinkender NOX-Werte bis dato nicht erfüllt ist (nach wie vor unzulässige, weil tw. zu hohe Messpunktwerte). Erst wenn zit. „der Trend der NO2-Jahresmittelwerte nachweisbar fallend ist … kann die Errichtung der Auffahrtsrampe (Richtung München) erfolgen.“
Dies war 2017 nicht gegeben und ich sehe den Werten Ende 2018 in Anbetracht der aktuellen Verkehrszunahme und div. „Dieselskandalen“mit Spannung entgegen: Sollte auch Ende 2018 keine eindeutig fallende Tendenz an den drei bescheidrelevanten Messpunkten evaluierbar sein, wird es laut Bewilligungsbescheid auch 2019 keinen Baubeginn geben können. Mit nicht minderer Spannung sehe ich auch der Handschlagqualität der ÖVP bezüglich der Zusage für den Bau des Gitzentunnels entgegen – ein Bauprojekt, das sowohl den Hagenauer Ortsteil von Bergheim als auch die Bergheimer selbst und die Lengfeldner erheblich entlasten würde. Raimund Sigl, 5020 Salzburg