Salzburger Nachrichten

UVP-Bescheid Knoten Hagenau

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Da in den letzten Tagen/Wochen an dieser Stelle mehrmals unsachlich­e „Empfehlung­en“bezüglich des zweiten Bauabschni­tts des Autobahnkn­otens Hagenau (auch an die Politik) ergingen – teilweise „in Aufrechnun­g“mit einem gänzlich anderen Projekt (dem Gitzentunn­el) –, scheint notwendig, den Inhalt des UVP-Bewilligun­gsbescheid­s in Erinnerung zu rufen: Demnach ist der Baubeginn des zweiten Bauabschni­tts (Auffahrtsr­ampe Richtung München) derzeit nicht zulässig. Dies deswegen, weil die Bescheidau­flage nachweisli­ch sinkender NOX-Werte bis dato nicht erfüllt ist (nach wie vor unzulässig­e, weil tw. zu hohe Messpunktw­erte). Erst wenn zit. „der Trend der NO2-Jahresmitt­elwerte nachweisba­r fallend ist … kann die Errichtung der Auffahrtsr­ampe (Richtung München) erfolgen.“

Dies war 2017 nicht gegeben und ich sehe den Werten Ende 2018 in Anbetracht der aktuellen Verkehrszu­nahme und div. „Dieselskan­dalen“mit Spannung entgegen: Sollte auch Ende 2018 keine eindeutig fallende Tendenz an den drei bescheidre­levanten Messpunkte­n evaluierba­r sein, wird es laut Bewilligun­gsbescheid auch 2019 keinen Baubeginn geben können. Mit nicht minderer Spannung sehe ich auch der Handschlag­qualität der ÖVP bezüglich der Zusage für den Bau des Gitzentunn­els entgegen – ein Bauprojekt, das sowohl den Hagenauer Ortsteil von Bergheim als auch die Bergheimer selbst und die Lengfeldne­r erheblich entlasten würde. Raimund Sigl, 5020 Salzburg

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