Mehr Frauen werden vorstellig
Laut einer Studie des Instituts für Ethik in der Medizin besitzen vier Prozent der Österreicher eine Patientenverfügung – nur ein Drittel ist verbindlich, also für Ärzte rechtlich bindend. Eine beachtliche Patientenverfügung kann ohne ärztliche und juristische Beratung errichtet werden. Sie dient als Orientierungshilfe. 2006 trat das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Seither hat die Salzburger Patientenvertretung 2134 Patientenverfügungen errichtet, die Mehrheit für Frauen. Info & Terminanfragen: Gabriele Wenger, Sekretariat Patientenverfügungsberatung, Mo. bis Do. (8 bis 12 Uhr). 0662/8042-2504 .