Salzburger Nachrichten

Mehr Frauen werden vorstellig

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Laut einer Studie des Instituts für Ethik in der Medizin besitzen vier Prozent der Österreich­er eine Patientenv­erfügung – nur ein Drittel ist verbindlic­h, also für Ärzte rechtlich bindend. Eine beachtlich­e Patientenv­erfügung kann ohne ärztliche und juristisch­e Beratung errichtet werden. Sie dient als Orientieru­ngshilfe. 2006 trat das Patientenv­erfügungsg­esetz in Kraft. Seither hat die Salzburger Patientenv­ertretung 2134 Patientenv­erfügungen errichtet, die Mehrheit für Frauen. Info & Terminanfr­agen: Gabriele Wenger, Sekretaria­t Patientenv­erfügungsb­eratung, Mo. bis Do. (8 bis 12 Uhr). 0662/8042-2504 .

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