Strafe für Mirsad O. bestätigt
Der radikale Islamist gestand ein, dass seine Predigten „Verirrungen“gewesen seien. Dennoch muss er für 20 Jahre ins Gefängnis. Die Strafe des Mitangeklagten wurde reduziert.
Bei der Berufungsverhandlung im Fall des Islampredigers Mirsad O. alias Ebu Tejma ist am Freitag in Graz die Strafe in der Höhe von 20 Jahren bestätigt worden. Der 36Jährige war im Juni 2016 wegen der Verbrechen terroristische Organisation und kriminelle Vereinigung, außerdem als Bestimmungstäter für die terroristischen Straftaten Mord und schwere Nötigung verurteilt worden. Die Strafe des 30-jährigen Mitangeklagten Muchbarek T. wurde hingegen etwas herabgesetzt. Die Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichts Graz (OLG) fand aus Sicherheitsgründen im Straflandesgericht statt. Beide Angeklagten, Mirsad O. und Muchbarek T., trugen während der gesamten Verhandlung Handschellen, diese waren zusätzlich an einem Spezialgürtel der Männer fixiert, sodass die Hände so gut wie gar keine Bewegungsfreiraum hatten. Ein Dutzend Sicherheitsleute einer Sondereinheit mit schusssicheren Westen und Helmen sicherte den Bereich, in dem sich die Angeklagten befanden, im restlichen Saal und draußen waren weitere Polizisten verteilt.
Der Verteidiger von Mirsad O. erklärte, sein Mandant sei in der Haft draufgekommen, dass „seine Predigten Verirrungen waren“. Dem Angeklagten wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch seine Reden junge Männer veranlasst zu haben, sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“(IS) anzuschließen. Außerdem sei er als Bestimmungstäter nicht erfolgreich gewesen, sondern es sei bei dem Versuch geblieben, betonte der Anwalt. Der Richtersenat sah das anders: Die Strafe bleibt bestehen, denn „er hatte eine besondere Stellung, seine Botschaften hatten eine ideologische Strahlkraft“, so die Begründung. Lebenslange Haft sei kein Thema, aber „wir sehen die Notwendigkeit, die zeitlich höchste Strafe zu verhängen“. Zusammen mit O. war auch der Tschetschene Muchbarek T. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde der schweren Nötigung, der terroristischen Organisation und der kriminellen Vereinigung für schuldig befunden. In seinem Fall wurde die Strafe vom OLG etwas vermindert, er muss jetzt achteinhalb statt zehn Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde seine Unbescholtenheit zugute gehalten.
Muchbarek T. ist zwar vorbestraft, doch diese Strafe war zum Tatzeitpunkt noch nicht rechtskräftig gewesen. Die Strafe für Mirsad O. lautet daher weiterhin 20 Jahre, bei Muchbarek T. sind es achteinhalb Jahre. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
„Wir sehen die Notwendigkeit für die zeitlich höchste Strafe.“