Bundhosen und Röcke bis zum Knie
Diese Kleidung soll beim Steuern eines Salzburger Taxis ausdrücklich erlaubt sein. Das allein ist schon kurios. Völlig absurd ist, dass es dafür eine gesetzliche Regelung braucht.
Die Salzburger Taxifahrer sollen bald einen ausgesprochen adretten, wenn auch ein bisschen altmodischen Anblick bieten. Männer dürfen sich künftig in „Trachtenkniebundhosen“hinters Lenkrad setzen, auch lange Hosen sind ausdrücklich erlaubt. Bei Damen müssen die „Röcke oder Kleider bis zum Knie“reichen. Beide Geschlechter haben „ausgesprochene Freizeitkleidung“wie Jogginghosen oder Shorts zu meiden. Wie sich die Lage darstellt, falls die Shorts bis zum Knie reichen, bleibt leider eine juristische Streitfrage.
Was ist, wenn die Shorts bis zum Knie reichen?
Das ist kein Faschingsscherz. Das steht allen Ernstes in einem Verordnungsentwurf des Landes. Bis 1. März liegt er zur Begutachtung auf. Bis zu diesem Tag können Änderungsvorschläge eingebracht werden, womit vielleicht das Problem der knielangen Shorts gelöst würde.
Der beste Vorschlag wäre freilich, den Verordnungsentwurf in den Papierkorb zu befördern. Er ist ein Paradebeispiel sinnloser Überreglementierung: Er beschäftigt eine ganze Maschinerie (Fachbeamten, Politiker, Juristen) – und bringt genau gar nichts. Oder soll die Gewerbebehörde künftig kontrollieren, ob der Saum des Rocks zu weit über dem Knie der Taxifahrerin endet? Und die Bezirksverwaltungsbehörde diesfalls eine Verwaltungsstrafe verhängen? Und wenn ja, was kommt als Nächstes? Eine Verordnung über die korrekte Kleidung von Kellnerinnen und
Neue Nonsens-Regeln torpedieren die Deregulierung.
Kellnern unter besonderer Berücksichtigung der textilen Sitten auf Skihütten?
Der Wunsch, die Taxlerbekleidung im Detail gesetzlich zu regeln, kam von deren Standesvertretung in der Wirtschaftskammer. Es ist gut, dass die Taxler-Innung auf ein gepflegtes Äußeres der Fahrer Wert legt. Aber sie muss schon selbst durchsetzen können, dass ihre Mitglieder ordentlich angezogen sind. Ansonsten braucht man die Innung nicht. Es gehört zu den ureigensten Aufgaben von Kammern, auf die Einhaltung von Standesregeln zu achten. Dazu müssen nicht Politik und Gesetzgeber bemüht werden. Dass die sich überhaupt bemühen ließen – zuständig war im Verkehrsressort zunächst Hans Mayr und ist nun Brigitta Pallauf –, zeugt vom ungebrochenen Einfluss bestimmter Lobbygruppen.
Die unsinnige RocklängenVerordnung zeigt auch, wie schwierig es ist, überflüssige Paragrafen zu streichen. Zwei Mal hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode Überflüssiges in Gesetzen bereits entsorgt. Aber neue NonsensBestimmungen kommen offenbar schneller dazu, als alte verschwinden.
Die Dienstleistungsrichtlinie der EU hat Bund und Länder vor einigen Jahren dazu gezwungen, bürokratische Schikanen im Dienstleistungssektor aus dem Weg zu räumen. Behaupte also noch einer, die EU sei schuld an der Überreglementierung des täglichen Lebens. Im Gegenteil. Das schaffen wir, wie das aktuelle Beispiel zeigt, ganz allein.