Salzburger Nachrichten

Schulschwä­nzen kostet künftig mindestens 110 Euro Strafe

- SN, APA

Schärfere Bestimmung­en gegen das Schulschwä­nzen hat Bildungsmi­nister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegt. Künftig soll schon nach vier Tagen unentschul­digten Fernbleibe­ns vom Unterricht ein Verfahren eingeleite­t werden. Zurzeit ist dies erst nach fünf Tagen der Fall. Zudem soll das Verfahren deutlich vereinfach­t werden. Bisher umfasste es einen fünfstufig­en, komplizier­ten Stufenplan mit verpflicht­enden Gesprächen mit Eltern und Schüler sowie der Einschaltu­ng von Direktor und Schulpsych­ologen. Nach den Plänen Faßmanns sollen die Lehrer sofort Verwarnung­en ausspreche­n können. Bei Schulschwä­nzen ab vier Tagen muss die Bezirksver­waltungsbe­hörde ein Verwaltung­sstrafverf­ahren einleiten und eine Mindeststr­afe von 110 Euro verhängen. Die Höchststra­fe liegt bei 440 Euro.

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