Schulschwänzen kostet künftig mindestens 110 Euro Strafe
Schärfere Bestimmungen gegen das Schulschwänzen hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegt. Künftig soll schon nach vier Tagen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht ein Verfahren eingeleitet werden. Zurzeit ist dies erst nach fünf Tagen der Fall. Zudem soll das Verfahren deutlich vereinfacht werden. Bisher umfasste es einen fünfstufigen, komplizierten Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schüler sowie der Einschaltung von Direktor und Schulpsychologen. Nach den Plänen Faßmanns sollen die Lehrer sofort Verwarnungen aussprechen können. Bei Schulschwänzen ab vier Tagen muss die Bezirksverwaltungsbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und eine Mindeststrafe von 110 Euro verhängen. Die Höchststrafe liegt bei 440 Euro.