Sind „gelaserte“Äpfel ein Nebengewerbe?
Ist die Herstellung und der Vertrieb von Äpfeln mit „gelaserten“Schriftzügen ein landwirtschaftliches Nebengewerbe? Werden auf Kundenwunsch mit einem Laser Schriftzüge (Werbung, Logo etc. ) auf der Schale der Äpfel angebracht, schafft man einen Kaufanreiz und ermöglicht einen höheren Erlös aus ihrem Verkauf. Die Äpfel werden in einer Weise bearbeitet, die über das Waschen, Schälen oder Trocknen von Obst hinausgeht. Damit ist das ein Nebengewerbe, das nicht von der Pflichtversicherung des Hauptbetriebs erfasst ist und eine eigene Beitragsgrundlage bildet.