Salzburger Nachrichten

Sind „gelaserte“Äpfel ein Nebengewer­be?

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Ist die Herstellun­g und der Vertrieb von Äpfeln mit „gelaserten“Schriftzüg­en ein landwirtsc­haftliches Nebengewer­be? Werden auf Kundenwuns­ch mit einem Laser Schriftzüg­e (Werbung, Logo etc. ) auf der Schale der Äpfel angebracht, schafft man einen Kaufanreiz und ermöglicht einen höheren Erlös aus ihrem Verkauf. Die Äpfel werden in einer Weise bearbeitet, die über das Waschen, Schälen oder Trocknen von Obst hinausgeht. Damit ist das ein Nebengewer­be, das nicht von der Pflichtver­sicherung des Hauptbetri­ebs erfasst ist und eine eigene Beitragsgr­undlage bildet.

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