Wie muss gekündigt werden?
Rechtsexperten klären über Irrtümer und Unklarheiten im Arbeitsrecht auf.
Einer der häufigsten Irrtümer am Arbeitsplatz ist, dass viele Dienstnehmer glauben, eine Kündigung müsse unbedingt schriftlich erfolgen. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Entlassung auch mündlich erfolgen kann, wenn nicht durch einen Kollektivvertrag oder eine Einzelvereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde. Rechtsexperten wie Lorenz Huber und Christina Marx von der Wirtschaftskammer Salzburg empfehlen jedoch aus Beweisgründen, Kündigungen schriftlich abzugeben.
Arbeitnehmer gehen auch immer wieder davon aus, dass vor einer Entlassung drei Mal verwarnt werden muss. Das gilt in der Regel bei Vernachlässigung oder Verweigerung von dienstvertraglichen Pflichten. Bei Diebstählen, Körperverletzung oder sexueller Belästigung kann eine Entlassung sofort nach Kenntnis der Vorfälle erfolgen.
Huber und Marx weisen auch darauf hin, dass ein Pensionsbescheid nicht automatisch das Dienstverhältnis beendet. Es gebe keine Verpflichtung, in Pension zu gehen. Hat man das Regelpensionsalter (60 und 65 Jahre) erreicht, kann zum Pensionsbezug unbeschränkt dazuverdient werden. Es ist also nicht nötig, das Dienstverhältnis zu beenden. Möchte man dies allerdings, so erfolgt das durch Kündigung oder einvernehmliche Auflösung.
Um eine der vorzeitigen Pensionsarten in Anspruch nehmen zu können, ist das Dienstverhältnis immer zu beenden. Ein Zuverdienst ohne Pensionsentfall oder Pensionskürzung ist nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich.
Ein weiterer im Arbeitsrecht auftretender Irrtum betrifft das Urlaubsrecht. Hier besteht die weitverbreitete Meinung, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer könnten einseitig jeweils die Hälfte des Urlaubsanspruchs festlegen. Dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Vielmehr bedarf fast ausnahmslos jeder Urlaubskonsum einer vorherigen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer, Lorenz Huber und Christina Marx, werden am Donnerstag, 15 Februar, um 19 Uhr im Saal der „Salzburger Nachrichten“(Karolingerstraße 40) über weitere Rechtsirrtümer am Arbeitsplatz aufklären.