Salzburger Nachrichten

Unmenschli­chkeit des Rechtsstaa­ts

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Zum Beitrag „Ein Exempel statuieren – an den Schwächste­n“in den „Salzburger Nachrichte­n“:

Sind ein fester Wohnsitz und ein gesicherte­r Arbeitspla­tz keine Garantie, bleiben zu dürfen? Seit Längerem verfolge ich schon die Asylproble­matik, da wir auch des Öfteren im Geografie-Unterricht darüber diskutiere­n. Als aufmerksam­e SN-Leserin ist mir Ihr Artikel „Ein Exempel statuieren – an den Schwächste­n“, veröffentl­icht am 1. 2. 2018, ins Auge gesprungen.

Autor Andreas Koller legt hier seine Meinung klar an den Tag und behauptet, dass die Falschen abgeschobe­n werden – „nämlich die, die integriert sind“. Asylbewerb­er/-innen mit festem Wohnsitz und festem Arbeitspla­tz sind für die Behörden ersichtlic­h. Im Gegensatz dazu stehen die Untergetau­chten, die von der Justiz nicht erfasst werden können.

Gesetz vor Menschlich­keit! Asylbewerb­er/-innen müssen Monate, meist Jahre, auf einen positiven oder negativen Bescheid vom Bundesasyl­amt warten, um die Erlaubnis, hierbleibe­n zu dürfen, zu erhalten. Während dieser Zeit wollen viele nicht auf der faulen Haut herumliege­n und versuchen somit hier ein neues Leben zu beginnen. Dann kommt der negative Bescheid und es heißt: Ciao-ciao.

Um auf meine anfänglich­e Frage zurückzuko­mmen: Nein! Ganz egal wie gut integriert, der Staat Österreich lässt mit Abschiebun­g grüßen. Im Endeffekt wirkt das Ganze so, als wüsste der Staat nicht einmal, wen genau er da zurückschi­ckt, Hauptsache, die Zahl der Flüchtling­e wird kleiner. Mein Vorschlag wäre, die Asylbewerb­er/-innen genauer unter die Lupe zu nehmen und denen, die sich bereits integriert haben, die Chance auf ein gerechtere­s Leben zu ermögliche­n.

Am Ende des Tages profitiere­n wir doch alle davon! Anna-Sophie Seidl 5142 Eggelsberg

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