Unmenschlichkeit des Rechtsstaats
Zum Beitrag „Ein Exempel statuieren – an den Schwächsten“in den „Salzburger Nachrichten“:
Sind ein fester Wohnsitz und ein gesicherter Arbeitsplatz keine Garantie, bleiben zu dürfen? Seit Längerem verfolge ich schon die Asylproblematik, da wir auch des Öfteren im Geografie-Unterricht darüber diskutieren. Als aufmerksame SN-Leserin ist mir Ihr Artikel „Ein Exempel statuieren – an den Schwächsten“, veröffentlicht am 1. 2. 2018, ins Auge gesprungen.
Autor Andreas Koller legt hier seine Meinung klar an den Tag und behauptet, dass die Falschen abgeschoben werden – „nämlich die, die integriert sind“. Asylbewerber/-innen mit festem Wohnsitz und festem Arbeitsplatz sind für die Behörden ersichtlich. Im Gegensatz dazu stehen die Untergetauchten, die von der Justiz nicht erfasst werden können.
Gesetz vor Menschlichkeit! Asylbewerber/-innen müssen Monate, meist Jahre, auf einen positiven oder negativen Bescheid vom Bundesasylamt warten, um die Erlaubnis, hierbleiben zu dürfen, zu erhalten. Während dieser Zeit wollen viele nicht auf der faulen Haut herumliegen und versuchen somit hier ein neues Leben zu beginnen. Dann kommt der negative Bescheid und es heißt: Ciao-ciao.
Um auf meine anfängliche Frage zurückzukommen: Nein! Ganz egal wie gut integriert, der Staat Österreich lässt mit Abschiebung grüßen. Im Endeffekt wirkt das Ganze so, als wüsste der Staat nicht einmal, wen genau er da zurückschickt, Hauptsache, die Zahl der Flüchtlinge wird kleiner. Mein Vorschlag wäre, die Asylbewerber/-innen genauer unter die Lupe zu nehmen und denen, die sich bereits integriert haben, die Chance auf ein gerechteres Leben zu ermöglichen.
Am Ende des Tages profitieren wir doch alle davon! Anna-Sophie Seidl 5142 Eggelsberg