Salzburger Nachrichten

Recht gesprochen

Kann Versicheru­ng des Spitals geklagt werden?

- Martin Kind, Univ.-Doz. für Öffentlich­es Recht, Uni Wien.

Kann ein Patient wegen eines Behandlung­sfehlers neben dem Träger der Krankenans­talt auch dessen Haftpflich­tversicher­er direkt klagen?

Die Bestimmung­en über die Pflichtver­sicherung und die Direktklag­emöglichke­it haben die Kraftfahrz­eughaftpfl­ichtversic­herung zum Vorbild. Im Kfz-Bereich sind zwar Fahrzeuge der öffentlich­en Hand von der Versicheru­ngspflicht ausgenomme­n, bei freiwillig erfolgtem Abschluss einer Haftpflich­tversicher­ung für ein solches Fahrzeug besteht gleichwohl ein direkter Anspruch des Geschädigt­en gegen den Haftpflich­tversicher­er. Daher gilt nach dem Krankenans­taltenund Kuranstalt­engesetz: Die Direktklag­e gegen die bestehende Haftpflich­tversicher­ung ist nicht nur bei privaten, sondern auch öffentlich­en Krankenans­talten obligatori­sch.

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