Recht gesprochen
Kann Versicherung des Spitals geklagt werden?
Kann ein Patient wegen eines Behandlungsfehlers neben dem Träger der Krankenanstalt auch dessen Haftpflichtversicherer direkt klagen?
Die Bestimmungen über die Pflichtversicherung und die Direktklagemöglichkeit haben die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zum Vorbild. Im Kfz-Bereich sind zwar Fahrzeuge der öffentlichen Hand von der Versicherungspflicht ausgenommen, bei freiwillig erfolgtem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ein solches Fahrzeug besteht gleichwohl ein direkter Anspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer. Daher gilt nach dem Krankenanstaltenund Kuranstaltengesetz: Die Direktklage gegen die bestehende Haftpflichtversicherung ist nicht nur bei privaten, sondern auch öffentlichen Krankenanstalten obligatorisch.