Mutter erdrosselt: Haftstrafe auf sechs Jahre erhöht
Ein Familienvater, der im Vorjahr in Wien-Donaustadt seine betagte Mutter erdrosselt hat, muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Montag entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, weil vom Erstgericht fünf Jahre verhängt worden waren.
Entscheidend für die Anhebung waren generalpräventive Erwägungen. Man müsse zeigen, dass solche Handlungen empfindliche Sanktionen nach sich zögen, so der Senatsvorsitzende. Auch habe die erste Instanz zu wenig berücksichtigt, dass sich die Tat gegen eine nahe Angehörige gerichtet habe – ein besonderer Erschwernisgrund.