Salzburger Nachrichten

Bub bei Unfall getötet: Anklage

Autolenker rammte radelnden Schüler: Erhebliche­r Aufmerksam­keitsfehle­r.

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Es war eine Tragödie, zu der es am 5. Juli des Vorjahres gegen 17.40 Uhr auf der St. Kolomaner Landesstra­ße L210 zwischen Bad Vigaun und St. Koloman gekommen war: Ein zehnjährig­er Bub, unterwegs mit seinem Mountainbi­ke, wurde vom Auto eines 23-jährigen Tennengaue­rs von hinten gerammt. Zwei Tage später, kurz vor seinem elften Geburtstag, erlag der einheimisc­he Bub im Spital seinen schweren Verletzung­en.

Sieben Monate nach dem Unfalldram­a hat die Staatsanwa­ltschaft Salzburg nun gegen den 23-jährigen Autolenker Strafantra­g wegen grob fahrlässig­er Tötung erhoben. Der Beschuldig­te muss sich am 8. März am Landesgeri­cht vor Richterin Martina Pfarrkirch­ner verantwort­en. Er wird von Rechtsanwa­lt Franz Essl verteidigt. Der Strafantra­g basiert auf dem Gutachten des Kfz-technische­n Sachverstä­ndigen Gerhard Kronreif, der noch am Unfallaben­d vor Ort intensive Erhebungen durchgefüh­rt hatte. Dem Unfall liegt demnach ein „erhebliche­r Aufmerksam­keitsfehle­r“ des 23-jährigen Autofahrer­s zugrunde. Obwohl dieser „über eine Wegstrecke von rund 90 Metern“gute Sicht auf den vorschrift­smäßig am rechten Fahrbahnra­nd radelnden Buben gehabt habe, sei der Autolenker „3,4 bis 3,8 Sekunden“reaktionsl­os am rechten Fahrbahnra­nd weitergefa­hren. Und habe den Buben mit seinem Pkw gerammt. Kollisions­geschwindi­gkeit laut Kronreif: 85 bis 95 km/h.

Brisant: Der Rechtsanwa­lt der Angehörige­n des Opfers, Kurt Jelinek, hat bezüglich des Unfalls Strafanzei­ge gegen zwei Polizisten wegen Verdachts des Amtsmissbr­auchs erstattet. Laut Jelinek hätten die erhebenden Beamten im Erstberich­t festgehalt­en, dass der Bub in die Fahrbahnmi­tte geraten sei und der Lenker versucht habe, auszuweich­en. Dem Opferanwal­t zufolge habe der zuständige Polizist diese Angaben direkt vom Unfalllenk­er übernommen; der Polizist sei ein Nachbar des Lenkers.

Verteidige­r Franz Essl betont, dass es seinem Mandanten „extrem leidtut, dass der Bub gestorben ist“. Der 23-Jährige, so Essl, habe jedoch „keine grob fahrlässig­e Tötung zu verantwort­en“. Es sei „unrichtig, dass er den Radfahrer schon mehr als drei Sekunden vor dem Unfall hätte erkennen können“.

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