17 Einbrüche in nur zwei Wochen
20 Monate teilbedingt für Moldawier: „Wir wollten hier eigentlich arbeiten.“
Der 20-jährige Moldawier bedankte sich nach der Verkündung des Urteils gleich zwei Mal bei der Vorsitzenden Richterin Nicole Haberacker. Tatsächlich fiel dieses mit 20 Monaten teilbedingter Haft, davon sechs Monate unbedingt, für eine wahre Serie an Einbruchsdiebstählen relativ moderat aus. Den unbedingten Teil hat der junge Angeklagte bereits in U-Haft verbüßt. Weshalb er nach dem Schöffenprozess am Montag am Landesgericht auch enthaftet wurde.
Laut Staatsanwältin Karin Sperling kam der Moldawier mit weiteren gesondert verfolgten Mittätern in der Absicht nach Österreich, „um sich hier durch Einbrüche und Diebstähle eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen“. Sperling lastete dem Angeklagten die Beteiligung an gleich 17 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verübten nächtlichen Einbrüchen in Wohnhäuser, Kellerabteile und auch zwei Firmen an. Zwischen 9. und 15. Oktober 2016 schlugen die Täter mehrmals in der Gemeinde Elsbethen zu, anschließend mehrfach in Niederösterreich und daraufhin einige Male in der Steiermark. Beute: mehrere Tausend Euro Bargeld, Computer, diverses Werkzeug wie Bohrma- schinen, Textilien, Spirituosen, Lebensmittel und zwei Autos.
Der Angeklagte (Verfahrenshelferin: RA Nina Letocha-Ortner) zeigte sich umfassend geständig. Allerdings betonte er, man sei nach Österreich gereist, „um eigentlich hier zu arbeiten“. Da man aber keine Arbeit gefunden und sohin „kein Geld für Essen“gehabt habe, sei man auf die Idee gekommen, einbrechen zu gehen. Er selbst habe dabei meist nur Aufpasserdienste geleistet. Nach zwei Wochen in Österreich sei er wieder aus Österreich verschwunden. Verhaftet wurde der junge Mann im August 2017 in der Ukraine und später nach Österreich ausgeliefert. Das Urteil gegen den zuvor unbescholtenen Moldawier – strafrechtlich ein „Junger Erwachsener“(unter 21 Jahre) – ist rechtskräftig.
„Ich hoffe, Sie haben in der Haft darüber nachgedacht, wie sich Einbruchsopfer fühlen.“ Die Richterin zum Angeklagten