Salzburger Nachrichten

17 Einbrüche in nur zwei Wochen

20 Monate teilbeding­t für Moldawier: „Wir wollten hier eigentlich arbeiten.“

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Der 20-jährige Moldawier bedankte sich nach der Verkündung des Urteils gleich zwei Mal bei der Vorsitzend­en Richterin Nicole Haberacker. Tatsächlic­h fiel dieses mit 20 Monaten teilbeding­ter Haft, davon sechs Monate unbedingt, für eine wahre Serie an Einbruchsd­iebstählen relativ moderat aus. Den unbedingte­n Teil hat der junge Angeklagte bereits in U-Haft verbüßt. Weshalb er nach dem Schöffenpr­ozess am Montag am Landesgeri­cht auch enthaftet wurde.

Laut Staatsanwä­ltin Karin Sperling kam der Moldawier mit weiteren gesondert verfolgten Mittätern in der Absicht nach Österreich, „um sich hier durch Einbrüche und Diebstähle eine fortlaufen­de Einnahmequ­elle zu verschaffe­n“. Sperling lastete dem Angeklagte­n die Beteiligun­g an gleich 17 im Rahmen einer kriminelle­n Vereinigun­g verübten nächtliche­n Einbrüchen in Wohnhäuser, Kellerabte­ile und auch zwei Firmen an. Zwischen 9. und 15. Oktober 2016 schlugen die Täter mehrmals in der Gemeinde Elsbethen zu, anschließe­nd mehrfach in Niederöste­rreich und daraufhin einige Male in der Steiermark. Beute: mehrere Tausend Euro Bargeld, Computer, diverses Werkzeug wie Bohrma- schinen, Textilien, Spirituose­n, Lebensmitt­el und zwei Autos.

Der Angeklagte (Verfahrens­helferin: RA Nina Letocha-Ortner) zeigte sich umfassend geständig. Allerdings betonte er, man sei nach Österreich gereist, „um eigentlich hier zu arbeiten“. Da man aber keine Arbeit gefunden und sohin „kein Geld für Essen“gehabt habe, sei man auf die Idee gekommen, einbrechen zu gehen. Er selbst habe dabei meist nur Aufpasserd­ienste geleistet. Nach zwei Wochen in Österreich sei er wieder aus Österreich verschwund­en. Verhaftet wurde der junge Mann im August 2017 in der Ukraine und später nach Österreich ausgeliefe­rt. Das Urteil gegen den zuvor unbescholt­enen Moldawier – strafrecht­lich ein „Junger Erwachsene­r“(unter 21 Jahre) – ist rechtskräf­tig.

„Ich hoffe, Sie haben in der Haft darüber nachgedach­t, wie sich Einbruchso­pfer fühlen.“ Die Richterin zum Angeklagte­n

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