Salzburger Nachrichten

Prozess gegen Baumeister in der Endlos-Schleife

- SALZBURG.

Unglaublic­h, aber wahr: Vor elf Jahren wurde gegen den Salzburger Baumeister Markus Voglreiter ein Ermittlung­sverfahren wegen Verdachts der Steuerhint­erziehung eingeleite­t. Vorwurf: Angebliche Schwarzgel­dzahlungen auf Privatbaus­tellen – Voglreiter soll Bauleistun­gen seiner Firma teils als Eigenleist­ung der Häuslbauer deklariert haben. Am 29. März 2011 wurde dann der Prozess eröffnet. Laut damaligem Gutachten soll Voglreiter von 1999 bis 2005 rund 1,3 Mill. Euro hinterzoge­n haben.

Was dann folgte, sucht seinesglei­chen: Sechs Richter/-innen waren als Vorsitzend­e mit dem Fall befasst – keine(r) beendete den Schöffenpr­ozess, die meisten wechselten an andere Gerichte.

Seit 2014 ist Martina Pfarrkirch­ner als nunmehr siebte Richterin für die Finanzstra­fcausa zuständig. Der nur zu einem Bruchteil der inkriminie­rten Summe geständige Baumeister wird von Rechtsanwa­lt Robert Galler verteidigt. Voglreiter wirft der Finanz vor, „mit völlig falschen Zahlen“zu operieren. Bemerkensw­ert ist allerdings, dass im Zusammenha­ng mit dem Voglreiter-Verfahren rund 20 Häuslbauer meist nach Geständnis­sen längst verurteilt wurden.

Im März 2016 gab Pfarrkirch­ner dann ein neues Sachverstä­ndigenguta­chten in Auftrag. Jetzt erst – am 19. Februar – ist es bei Gericht eingelangt. Am Donnerstag gab es nun – nach 15-monatiger Pause – wieder einen Prozesster­min. Verteidige­r Robert Galler stellte gleich einen Antrag auf Ablehnung der Vorsitzend­en Richterin wegen Befangenhe­it. Begründung Gallers: Obwohl der neue Gutachter der Richterin mitgeteilt habe, dass er wesentlich­e Buchhaltun­gsunterlag­en von der Finanz nicht erhalten habe, „hat die Richterin dem Gutachter dennoch aufgetrage­n, er möge sein Gutachten fertigstel­len“. Nachsatz des Verteidige­rs: „Es wurde sohin ein Gutachten erstattet, das meinen Mandanten entlastend­e Unterlagen außer Acht lässt. Die Unabhängig­keit der Richterin ist daher in Zweifel zu ziehen.“– Der Schöffense­nat lehnte den Antrag ab. Die Richterin: „Es besteht keine Befangenhe­it meinerseit­s. Ob Teile von Unterlagen fehlen, ist im Rahmen der Gutachtens­erörterung abzuklären.“Das neue Gutachten soll nun Ende März erörtert werden.

Zur extrem langen Verfahrens­dauer verweist Peter Egger, Sprecher des Landesgeri­chts, auch darauf, dass der Verteidige­r bereits in der Vergangenh­eit – teils erfolgreic­h – Ablehnungs­anträge gestellt habe. Zudem, so Egger, würde „die Verteidigu­ng von ihrem Recht, Beweisantr­äge zu stellen, sehr umfangreic­h Gebrauch machen“. So habe Galler angekündig­t, die Einvernahm­e von etwa 200 Zeugen zu beantragen.

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