Prozess gegen Baumeister in der Endlos-Schleife
Unglaublich, aber wahr: Vor elf Jahren wurde gegen den Salzburger Baumeister Markus Voglreiter ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Vorwurf: Angebliche Schwarzgeldzahlungen auf Privatbaustellen – Voglreiter soll Bauleistungen seiner Firma teils als Eigenleistung der Häuslbauer deklariert haben. Am 29. März 2011 wurde dann der Prozess eröffnet. Laut damaligem Gutachten soll Voglreiter von 1999 bis 2005 rund 1,3 Mill. Euro hinterzogen haben.
Was dann folgte, sucht seinesgleichen: Sechs Richter/-innen waren als Vorsitzende mit dem Fall befasst – keine(r) beendete den Schöffenprozess, die meisten wechselten an andere Gerichte.
Seit 2014 ist Martina Pfarrkirchner als nunmehr siebte Richterin für die Finanzstrafcausa zuständig. Der nur zu einem Bruchteil der inkriminierten Summe geständige Baumeister wird von Rechtsanwalt Robert Galler verteidigt. Voglreiter wirft der Finanz vor, „mit völlig falschen Zahlen“zu operieren. Bemerkenswert ist allerdings, dass im Zusammenhang mit dem Voglreiter-Verfahren rund 20 Häuslbauer meist nach Geständnissen längst verurteilt wurden.
Im März 2016 gab Pfarrkirchner dann ein neues Sachverständigengutachten in Auftrag. Jetzt erst – am 19. Februar – ist es bei Gericht eingelangt. Am Donnerstag gab es nun – nach 15-monatiger Pause – wieder einen Prozesstermin. Verteidiger Robert Galler stellte gleich einen Antrag auf Ablehnung der Vorsitzenden Richterin wegen Befangenheit. Begründung Gallers: Obwohl der neue Gutachter der Richterin mitgeteilt habe, dass er wesentliche Buchhaltungsunterlagen von der Finanz nicht erhalten habe, „hat die Richterin dem Gutachter dennoch aufgetragen, er möge sein Gutachten fertigstellen“. Nachsatz des Verteidigers: „Es wurde sohin ein Gutachten erstattet, das meinen Mandanten entlastende Unterlagen außer Acht lässt. Die Unabhängigkeit der Richterin ist daher in Zweifel zu ziehen.“– Der Schöffensenat lehnte den Antrag ab. Die Richterin: „Es besteht keine Befangenheit meinerseits. Ob Teile von Unterlagen fehlen, ist im Rahmen der Gutachtenserörterung abzuklären.“Das neue Gutachten soll nun Ende März erörtert werden.
Zur extrem langen Verfahrensdauer verweist Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts, auch darauf, dass der Verteidiger bereits in der Vergangenheit – teils erfolgreich – Ablehnungsanträge gestellt habe. Zudem, so Egger, würde „die Verteidigung von ihrem Recht, Beweisanträge zu stellen, sehr umfangreich Gebrauch machen“. So habe Galler angekündigt, die Einvernahme von etwa 200 Zeugen zu beantragen.