Salzburger Nachrichten

Leiche im Auto: Lebenslang

Ein 42-jähriger Italiener soll im Zuge eines Autogeschä­fts einen Verkäufer aus Tirol getötet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

- SN, APA

Ein 42-jähriger Italiener ist gestern, Freitag, am Landesgeri­cht Innsbruck unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Der Beschuldig­te soll laut Anklage im Zuge eines Autokaufs am Valentinst­ag 2017 den Verkäufer zunächst verletzt, gefesselt, mit einem Schlafmitt­el betäubt und letztendli­ch getötet haben. Die Leiche des 47-jährigen Tirolers war im Kofferraum eines Autos entdeckt worden.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräf­tig. Die Geschworen­en sprachen den 42-Jährigen einstimmig schuldig. Der Angeklagte wurde außerdem wegen Freiheitse­ntziehung, Raub, Urkundenun­terdrückun­g sowie Störung der Totenruhe verurteilt. Der Italiener hatte sich zu Prozessbeg­inn nicht schuldig bekannt. Er belastete einen Bekannten und beharrte bis zuletzt darauf, dass dieser den Tiroler getötet habe. Der beschuldig­te Bekannte stritt vor Gericht jedoch jeglichen Zusammenha­ng mit der Tat ab. Er sei an jenem Abend gemeinsam mit seiner Lebensgefä­hrtin bei seinen Schwiegere­ltern zum Abendessen eingeladen gewesen.

Zwei Zeugen berichtete­n vor Gericht, dass sie mit dem Beschuldig­ten im Zuge eines Autokaufs einige Wochen vor der Tat zu einer Zulassungs­stelle nach Bozen in Südtirol gefahren seien. Beide gaben an, dass sie, nachdem sie mit dem Italiener gemeinsam etwas in einem Lokal in Bozen getrunken hatten, sich plötzlich unwohl und schläfrig gefühlt hatten. Eine Zeugin meinte sogar, dass sie gesehen hätte, wie ihr der Italiener etwas in ihre Wasserflas­che gefüllt habe. Der Angeklagte selbst bestritt dies.

Laut Staatsanwa­lt ist der Beschuldig­te vor einigen Jahren in Deutschlan­d bereits für ein ähnliches Verbrechen verurteilt worden. Bei der Obduktion der Leiche wurde laut Gerichtsme­diziner Walter Rabl ein Schlaf- und Beruhigung­smittel im Blut des Opfers gefunden. Die gemessene Konzentrat­ion sei dabei „deutlich“über einer therapeuti­schen Konzentrat­ion und „potenziell letal“gewesen.

Verteidige­r Markus Altenwiesl wies in seinem Plädoyer auf einige Widersprüc­he hin. Die Frau des Opfers, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Tirol war, habe um 20.23 Uhr noch mit ihrem Mann telefonier­t. „Da war er also noch am Leben“, betonte der Rechtsanwa­lt. Um 21.00 Uhr sei der Italiener schließlic­h von einer Zeugin in einem Gasthaus rund 20 Fahrminute­n von der Wohnung entfernt gesehen worden. „In den wenigen übrigen Minuten ist es unmöglich, diese Tat zu begehen“, sagte Altenwiesl.

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