Leiche im Auto: Lebenslang
Ein 42-jähriger Italiener soll im Zuge eines Autogeschäfts einen Verkäufer aus Tirol getötet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 42-jähriger Italiener ist gestern, Freitag, am Landesgericht Innsbruck unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Beschuldigte soll laut Anklage im Zuge eines Autokaufs am Valentinstag 2017 den Verkäufer zunächst verletzt, gefesselt, mit einem Schlafmittel betäubt und letztendlich getötet haben. Die Leiche des 47-jährigen Tirolers war im Kofferraum eines Autos entdeckt worden.
Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Die Geschworenen sprachen den 42-Jährigen einstimmig schuldig. Der Angeklagte wurde außerdem wegen Freiheitsentziehung, Raub, Urkundenunterdrückung sowie Störung der Totenruhe verurteilt. Der Italiener hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Er belastete einen Bekannten und beharrte bis zuletzt darauf, dass dieser den Tiroler getötet habe. Der beschuldigte Bekannte stritt vor Gericht jedoch jeglichen Zusammenhang mit der Tat ab. Er sei an jenem Abend gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin bei seinen Schwiegereltern zum Abendessen eingeladen gewesen.
Zwei Zeugen berichteten vor Gericht, dass sie mit dem Beschuldigten im Zuge eines Autokaufs einige Wochen vor der Tat zu einer Zulassungsstelle nach Bozen in Südtirol gefahren seien. Beide gaben an, dass sie, nachdem sie mit dem Italiener gemeinsam etwas in einem Lokal in Bozen getrunken hatten, sich plötzlich unwohl und schläfrig gefühlt hatten. Eine Zeugin meinte sogar, dass sie gesehen hätte, wie ihr der Italiener etwas in ihre Wasserflasche gefüllt habe. Der Angeklagte selbst bestritt dies.
Laut Staatsanwalt ist der Beschuldigte vor einigen Jahren in Deutschland bereits für ein ähnliches Verbrechen verurteilt worden. Bei der Obduktion der Leiche wurde laut Gerichtsmediziner Walter Rabl ein Schlaf- und Beruhigungsmittel im Blut des Opfers gefunden. Die gemessene Konzentration sei dabei „deutlich“über einer therapeutischen Konzentration und „potenziell letal“gewesen.
Verteidiger Markus Altenwiesl wies in seinem Plädoyer auf einige Widersprüche hin. Die Frau des Opfers, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Tirol war, habe um 20.23 Uhr noch mit ihrem Mann telefoniert. „Da war er also noch am Leben“, betonte der Rechtsanwalt. Um 21.00 Uhr sei der Italiener schließlich von einer Zeugin in einem Gasthaus rund 20 Fahrminuten von der Wohnung entfernt gesehen worden. „In den wenigen übrigen Minuten ist es unmöglich, diese Tat zu begehen“, sagte Altenwiesl.