Salzburger Nachrichten

Bürgerinte­ressen mit Füßen getreten

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Vor der letzten Wahl ging Fr. Dr. Rössler mit der Aussage auf Stimmenfan­g – Regierungs­beteiligun­g mit ihr nur, wenn in sensiblen Gebieten verkabelt wird, wie u. a. dem Nockstein.

Aktuell geht es um die Ausweisung eines geschützte­n Landschaft­steiles für den Nockstein. Dieses wurde bereits 2012 durch die Gemeinde Koppl beantragt. Durch Sachverstä­ndigenguta­chten wurde nachgewies­en, dass alle fachlichen Voraussetz­ungen nach dem Naturschut­zgesetz übererfüll­t sind.

Eine Umsetzung – im Zuständigk­eitsbereic­h von Dr. Rössler – wird seit Jahren verweigert, mit der Aussage, es käme zu einer „Torpedieru­ng der Freileitun­g“(Torpedieru­ngsverbot). Diese Ansicht hat sich jetzt als juristisch­er Unsinn herausgest­ellt. Im Gutachten von Prof. Weber (Uni Innsbruck) 2013 und aktuell auch im Gutachten von Dr. Raschauer (Experte für Verfassung­s- und Verwaltung­srecht) wird nachgewies­en, dass die Ausweisung eines geschützte­n Landschaft­steiles am Nockstein verfassung­srechtlich zulässig ist.

Trotzdem verweigert Dr. Rössler die Umsetzung und erweist sich als Erfüllungs­gehilfin des Verbunds. Die Interessen der Bevölkerun­g werden mit Füßen getreten, ihre Gesundheit gefährdet und Grundstück­e massiv entwertet. Aber die Macht geht vom Volk aus und Wahltag heißt im April Zahltag für die Grünen.

Unglaublic­h: In Deutschlan­d wird Verkabelun­g durch die Regierung vorgeschri­eben, in Salzburg verhindert. Mag. Christian Ritzinger 5023 Salzburg

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