Bürgerinteressen mit Füßen getreten
Vor der letzten Wahl ging Fr. Dr. Rössler mit der Aussage auf Stimmenfang – Regierungsbeteiligung mit ihr nur, wenn in sensiblen Gebieten verkabelt wird, wie u. a. dem Nockstein.
Aktuell geht es um die Ausweisung eines geschützten Landschaftsteiles für den Nockstein. Dieses wurde bereits 2012 durch die Gemeinde Koppl beantragt. Durch Sachverständigengutachten wurde nachgewiesen, dass alle fachlichen Voraussetzungen nach dem Naturschutzgesetz übererfüllt sind.
Eine Umsetzung – im Zuständigkeitsbereich von Dr. Rössler – wird seit Jahren verweigert, mit der Aussage, es käme zu einer „Torpedierung der Freileitung“(Torpedierungsverbot). Diese Ansicht hat sich jetzt als juristischer Unsinn herausgestellt. Im Gutachten von Prof. Weber (Uni Innsbruck) 2013 und aktuell auch im Gutachten von Dr. Raschauer (Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) wird nachgewiesen, dass die Ausweisung eines geschützten Landschaftsteiles am Nockstein verfassungsrechtlich zulässig ist.
Trotzdem verweigert Dr. Rössler die Umsetzung und erweist sich als Erfüllungsgehilfin des Verbunds. Die Interessen der Bevölkerung werden mit Füßen getreten, ihre Gesundheit gefährdet und Grundstücke massiv entwertet. Aber die Macht geht vom Volk aus und Wahltag heißt im April Zahltag für die Grünen.
Unglaublich: In Deutschland wird Verkabelung durch die Regierung vorgeschrieben, in Salzburg verhindert. Mag. Christian Ritzinger 5023 Salzburg