Salzburger Nachrichten

Asylrechts­beratern droht Kündigung

Der Staat will mehr Aufgaben übernehmen und die Kooperatio­n mit NGOs beenden.

- MARIAN SMETANA

WIEN. Im Innenminis­terium wird hinter den Kulissen derzeit auf Hochtouren am Umbau des Asylsystem­s gearbeitet. Konkret soll die Rechtsbera­tung für Asylbewerb­er zukünftig von einer staatliche­n Agentur und nicht, wie bisher, von privaten Vereinen durchgefüh­rt werden.

Grundsätzl­ich hat jeder Asylbewerb­er bei seinem Asylverfah­ren ein Recht auf eine Rechtsbera­tung. Diese Beratung ist für den Asylbewerb­er kostenlos und wird derzeit von zwei Vereinen angeboten: dem Verein Menschenre­chte Österreich (VMÖ) und der „ARGE Rechtsbera­tung“(setzt sich zusammen aus Caritas und Diakonie). Finanziert wird die Rechtsbera­tung der beiden privaten Anbieter vom Staat. Die Kosten variieren von Jahr zu Jahr. Die aktuellste­n Daten dazu liefert die Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage der FPÖ. Demnach bekam der VMÖ im Jahr 2016 rund 1,19 Millionen Euro und die „ARGE Rechtsbera­tung“rund 930.000 Euro aus der Staatskass­e.

Diese Verträge sollen nun gekündigt werden. Unter Berücksich­tigung der Kündigungs­fristen soll ab dem Jahr 2020 eine neue Bundesagen­tur die Rechtsbera­tung übernehmen. Die Regierung will außerdem auch die Betreuung der Asylbewerb­er in der Grundverso­rgung übernehmen. Dazu soll der Vertrag mit der Schweizer Firma ORS aufgelöst werden, auch die Rückkehrbe­ratung für abgelehnte Asylbewerb­er sollen zukünftig nicht mehr die Caritas und der VMÖ durchführe­n, sondern der Staat. Obwohl sich diese Vorhaben auch im ÖVP-FPÖ-Regierungs­programm abzeichnen, wollte man offiziell vonseiten des Innenminis­teriums keine Stellungna­hme zu den Details der Pläne abgeben und verwies auf die Passage im Regierungs­programm. ÖVP und FPÖ hatten schon im Wahlkampf die im Asylbereic­h tätigen NGOs teilweise heftig kritisiert.

Vor allem das Ende der Asylrechts­beratung sorgt derzeit für Diskussion­sstoff hinter den Kulissen. Kritiker des Vorhabens befürchten, dass die Unabhängig­keit der Berater auf der Strecke bleiben könnte. Schließlic­h wären dann die Rechtsbera­tung und das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (jene Behörde, die über die Asylbesche­ide entscheide­t) einem Ministeriu­m unterstell­t.

Auch im internatio­nalen Flüchtling­shilfswerk UNHCR beobachtet man die Vorgänge. „Für UNHCR ist es wichtig, dass alles daran gesetzt wird, die Unabhängig­keit der Rechtsbera­tung zu gewährleis­ten, und dass nicht einmal der Eindruck eines Interessen­konfliktes entsteht“, heißt es auf SN-Anfrage.

UNHCR beobachtet Vorhaben kritisch

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