Asylrechtsberatern droht Kündigung
Der Staat will mehr Aufgaben übernehmen und die Kooperation mit NGOs beenden.
WIEN. Im Innenministerium wird hinter den Kulissen derzeit auf Hochtouren am Umbau des Asylsystems gearbeitet. Konkret soll die Rechtsberatung für Asylbewerber zukünftig von einer staatlichen Agentur und nicht, wie bisher, von privaten Vereinen durchgeführt werden.
Grundsätzlich hat jeder Asylbewerber bei seinem Asylverfahren ein Recht auf eine Rechtsberatung. Diese Beratung ist für den Asylbewerber kostenlos und wird derzeit von zwei Vereinen angeboten: dem Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) und der „ARGE Rechtsberatung“(setzt sich zusammen aus Caritas und Diakonie). Finanziert wird die Rechtsberatung der beiden privaten Anbieter vom Staat. Die Kosten variieren von Jahr zu Jahr. Die aktuellsten Daten dazu liefert die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ. Demnach bekam der VMÖ im Jahr 2016 rund 1,19 Millionen Euro und die „ARGE Rechtsberatung“rund 930.000 Euro aus der Staatskasse.
Diese Verträge sollen nun gekündigt werden. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen soll ab dem Jahr 2020 eine neue Bundesagentur die Rechtsberatung übernehmen. Die Regierung will außerdem auch die Betreuung der Asylbewerber in der Grundversorgung übernehmen. Dazu soll der Vertrag mit der Schweizer Firma ORS aufgelöst werden, auch die Rückkehrberatung für abgelehnte Asylbewerber sollen zukünftig nicht mehr die Caritas und der VMÖ durchführen, sondern der Staat. Obwohl sich diese Vorhaben auch im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm abzeichnen, wollte man offiziell vonseiten des Innenministeriums keine Stellungnahme zu den Details der Pläne abgeben und verwies auf die Passage im Regierungsprogramm. ÖVP und FPÖ hatten schon im Wahlkampf die im Asylbereich tätigen NGOs teilweise heftig kritisiert.
Vor allem das Ende der Asylrechtsberatung sorgt derzeit für Diskussionsstoff hinter den Kulissen. Kritiker des Vorhabens befürchten, dass die Unabhängigkeit der Berater auf der Strecke bleiben könnte. Schließlich wären dann die Rechtsberatung und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (jene Behörde, die über die Asylbescheide entscheidet) einem Ministerium unterstellt.
Auch im internationalen Flüchtlingshilfswerk UNHCR beobachtet man die Vorgänge. „Für UNHCR ist es wichtig, dass alles daran gesetzt wird, die Unabhängigkeit der Rechtsberatung zu gewährleisten, und dass nicht einmal der Eindruck eines Interessenkonfliktes entsteht“, heißt es auf SN-Anfrage.
UNHCR beobachtet Vorhaben kritisch