Ex-Personalchef will vom Land 94.000 Euro
Nach massiven Vorwürfen der Referatsleiter ging der Hofrat in Frühpension. Jetzt wirft er in einer Klage dem Land Mobbing vor. Das Land bestreitet.
Es ist ein hochbrisanter Zivilprozess, der am Dienstag am Landesgericht startet:
Kläger: der langjährige Chef der Personalabteilung des Landes Salzburg. Er war nach schweren Vorwürfen durch seine Referatsleiter im April 2015 erst dienstfrei gestellt, dann einige Zeit suspendiert und schließlich mit 30. Juni 2016 frühpensioniert worden.
Beklagte: das Land Salzburg als sein ehemaliger Dienstgeber. Der Ex-Personalchef wirft dem Land vor, er sei durch Mobbing und willkürliche disziplinarrechtliche Verfolgung quasi in die Frühpension gedrängt worden.
Konkret fordert der jetzt 58jährige Hofrat vom Land insgesamt rund 94.000 Euro an Entschädigung, wie Peter Egger, der Sprecher des Landesgerichts, auf SN-Anfrage bestätigt. „In der Amtshaftungsklage erhebt der Kläger den Vorwurf des Mobbings. Er fordert 20.000 Euro an Schmerzensgeld durch erlittene psychische Belastungen und Beeinträchtigung. Weiters macht er 33.000 Euro an Einkommensverlust geltend, den er durch die vorzeitige Pensionierung erlitten habe“, entnimmt Egger der Klage.
Schließlich macht der frühpensionierte Hofrat auch noch 25.000 Euro an immateriellem Schadenersatz wegen vom Land zu verantwortender Verletzungen nach dem Datenschutzgesetz geltend. Egger: „Der Kläger sagt, er sei im Zusammenhang mit dem damals gegen ihn anhängigen Disziplinarverfahren etwa in einem Bericht einer kleinformatigen Tageszeitung medial bloßgestellt worden.“Neben diesen – zusammengerechnet – 78.000 Euro an Schadenersatz beinhaltet die Klage des Ex-Personalchefs auch noch ein mit 16.000 Euro bewertetes gerichtliches Feststellungsbegehren für zukünftige Schäden.
In der Klagebeantwortung weist das Land Salzburg die Vorwürfe entschieden zurück: Demnach seien das gegen den Hofrat geführte Disziplinarverfahren und dessen vorläufige Suspendierung berechtigt gewesen. Die Suspendierung sei zwar später vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden – allerdings, so das Land, nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern bloß deshalb, weil sie „verspätet“erfolgt sei. Alles in allem habe das Land Salzburg als Dienstgeber stets rechtens gehandelt.
Das brisante Zivilverfahren – es wird von Richter Andreas Wiesauer geleitet – hat seinen Hintergrund in einer Sachverhaltsdarstellung vom 9. April 2015, gerichtet an den damaligen Landesamtsdirektor. In dieser warfen drei Referatsleiter der Personalabteilung sowie ein weiterer, leitender Beamter ihrem damaligen Chef schwerste Verfehlungen vor: In dem fünfseitigen Schreiben ging es um angebliches Führungsversagen, den Verdacht der Begehung von Dienstpflichtverletzungen sowie um den Vorwurf des „Bossings“– also des Mobbings gegen Untergebene bzw. Mitarbeiter.
Insgesamt wurden gegen den Personalchef 33 einzelne Punkte an mutmaßlichen Verfehlungen aufgelistet.
Laut SN-Recherchen warfen die Referatsleiter ihrem Abteilungschef etwa das wiederholte Nichteinhalten des Dienstwegs oder Vetternwirtschaft bei Personalentscheidungen vor. Zudem habe dieser häufig beleidigende oder diskriminierende Äußerungen über (leitende) Mitarbeiter getätigt und diese angeschrien und niedergemacht. Besonders massiv auch der Vorwurf, der ExPersonalchef habe zulasten des Landes systematische Falschberechnungen bei Ruhestandsversetzungen vorgenommen.
Der Personalchef – er bestritt die Anschuldigungen stets vehement – war daraufhin vom Dienst freigestellt worden. Auf eigenen Wunsch, wie der damalige Landesamtsdirektor Heinrich Christian Marckhgott im April 2015 den SN sagte.
In der Folge wurden durch die Interne Revision des Landes Erhebungen gegen den Abteilungsleiter geführt. Bezüglich der meisten der 33 Vorhalte konnte laut Bericht der Internen Revision vom August 2015 zwar „kein begründeter Verdacht einer Dienstpflichtverletzung festgestellt“werden – im Fall von gut einem Dutzend der Vorwürfe hingegen schon.
Die anschließende Suspendierung des Hofrats hielt aber nicht: Das Landesverwaltungsgericht hob sie Ende 2015 aus Formalgründen auf.
Morgen, Dienstag, ist am Landesgericht die erste Tagsatzung anberaumt. Dass es zu einem Vergleich kommt, gilt als unwahrscheinlich.
„Kernvorwurf ist Mobbing und Willkür durch das Land.“Peter Egger, Landesgericht Salzburg