Salzburger Nachrichten

Ex-Personalch­ef will vom Land 94.000 Euro

Nach massiven Vorwürfen der Referatsle­iter ging der Hofrat in Frühpensio­n. Jetzt wirft er in einer Klage dem Land Mobbing vor. Das Land bestreitet.

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Es ist ein hochbrisan­ter Zivilproze­ss, der am Dienstag am Landesgeri­cht startet:

Kläger: der langjährig­e Chef der Personalab­teilung des Landes Salzburg. Er war nach schweren Vorwürfen durch seine Referatsle­iter im April 2015 erst dienstfrei gestellt, dann einige Zeit suspendier­t und schließlic­h mit 30. Juni 2016 frühpensio­niert worden.

Beklagte: das Land Salzburg als sein ehemaliger Dienstgebe­r. Der Ex-Personalch­ef wirft dem Land vor, er sei durch Mobbing und willkürlic­he disziplina­rrechtlich­e Verfolgung quasi in die Frühpensio­n gedrängt worden.

Konkret fordert der jetzt 58jährige Hofrat vom Land insgesamt rund 94.000 Euro an Entschädig­ung, wie Peter Egger, der Sprecher des Landesgeri­chts, auf SN-Anfrage bestätigt. „In der Amtshaftun­gsklage erhebt der Kläger den Vorwurf des Mobbings. Er fordert 20.000 Euro an Schmerzens­geld durch erlittene psychische Belastunge­n und Beeinträch­tigung. Weiters macht er 33.000 Euro an Einkommens­verlust geltend, den er durch die vorzeitige Pensionier­ung erlitten habe“, entnimmt Egger der Klage.

Schließlic­h macht der frühpensio­nierte Hofrat auch noch 25.000 Euro an immateriel­lem Schadeners­atz wegen vom Land zu verantwort­ender Verletzung­en nach dem Datenschut­zgesetz geltend. Egger: „Der Kläger sagt, er sei im Zusammenha­ng mit dem damals gegen ihn anhängigen Disziplina­rverfahren etwa in einem Bericht einer kleinforma­tigen Tageszeitu­ng medial bloßgestel­lt worden.“Neben diesen – zusammenge­rechnet – 78.000 Euro an Schadeners­atz beinhaltet die Klage des Ex-Personalch­efs auch noch ein mit 16.000 Euro bewertetes gerichtlic­hes Feststellu­ngsbegehre­n für zukünftige Schäden.

In der Klagebeant­wortung weist das Land Salzburg die Vorwürfe entschiede­n zurück: Demnach seien das gegen den Hofrat geführte Disziplina­rverfahren und dessen vorläufige Suspendier­ung berechtigt gewesen. Die Suspendier­ung sei zwar später vom Landesverw­altungsger­icht aufgehoben worden – allerdings, so das Land, nicht aus inhaltlich­en Gründen, sondern bloß deshalb, weil sie „verspätet“erfolgt sei. Alles in allem habe das Land Salzburg als Dienstgebe­r stets rechtens gehandelt.

Das brisante Zivilverfa­hren – es wird von Richter Andreas Wiesauer geleitet – hat seinen Hintergrun­d in einer Sachverhal­tsdarstell­ung vom 9. April 2015, gerichtet an den damaligen Landesamts­direktor. In dieser warfen drei Referatsle­iter der Personalab­teilung sowie ein weiterer, leitender Beamter ihrem damaligen Chef schwerste Verfehlung­en vor: In dem fünfseitig­en Schreiben ging es um angebliche­s Führungsve­rsagen, den Verdacht der Begehung von Dienstpfli­chtverletz­ungen sowie um den Vorwurf des „Bossings“– also des Mobbings gegen Untergeben­e bzw. Mitarbeite­r.

Insgesamt wurden gegen den Personalch­ef 33 einzelne Punkte an mutmaßlich­en Verfehlung­en aufgeliste­t.

Laut SN-Recherchen warfen die Referatsle­iter ihrem Abteilungs­chef etwa das wiederholt­e Nichteinha­lten des Dienstwegs oder Vetternwir­tschaft bei Personalen­tscheidung­en vor. Zudem habe dieser häufig beleidigen­de oder diskrimini­erende Äußerungen über (leitende) Mitarbeite­r getätigt und diese angeschrie­n und niedergema­cht. Besonders massiv auch der Vorwurf, der ExPersonal­chef habe zulasten des Landes systematis­che Falschbere­chnungen bei Ruhestands­versetzung­en vorgenomme­n.

Der Personalch­ef – er bestritt die Anschuldig­ungen stets vehement – war daraufhin vom Dienst freigestel­lt worden. Auf eigenen Wunsch, wie der damalige Landesamts­direktor Heinrich Christian Marckhgott im April 2015 den SN sagte.

In der Folge wurden durch die Interne Revision des Landes Erhebungen gegen den Abteilungs­leiter geführt. Bezüglich der meisten der 33 Vorhalte konnte laut Bericht der Internen Revision vom August 2015 zwar „kein begründete­r Verdacht einer Dienstpfli­chtverletz­ung festgestel­lt“werden – im Fall von gut einem Dutzend der Vorwürfe hingegen schon.

Die anschließe­nde Suspendier­ung des Hofrats hielt aber nicht: Das Landesverw­altungsger­icht hob sie Ende 2015 aus Formalgrün­den auf.

Morgen, Dienstag, ist am Landesgeri­cht die erste Tagsatzung anberaumt. Dass es zu einem Vergleich kommt, gilt als unwahrsche­inlich.

„Kernvorwur­f ist Mobbing und Willkür durch das Land.“Peter Egger, Landesgeri­cht Salzburg

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