Salzburger Nachrichten

Abschiebun­g der Asylbewerb­er

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Es mehren sich die Fälle, wo gut integriert­e Asylbewerb­er nach jahrelange­r Anwesenhei­t – trotz bester Integratio­n – abgeschobe­n werden. Das ist eine menschlich­e Tragödie: Da werden junge Menschen ausgebilde­t, lernen unsere Sprache und bewähren sich am Arbeitspla­tz – dann kommt ein negativer Bescheid und ab nach Hause in eine Heimat, der sie längst entfremdet sind. „Arbeitspla­tz ist kein Anspruch auf Asyl“, so Christoph Stingl in seinem Leserbrief (SN, 17. 2.) – ja, rein rechtlich ist das so – also wie dieses Dilemma lösen?

Für die Zukunft kann nur gelten Asylverfah­ren schneller durchzufüh­ren. Dazu braucht’s wohl mehr Sachbearbe­iter, aber auch Druck auf die Asylbewerb­er, beim Verfahren mitzuhelfe­n, statt wichtige Daten und Auskünfte zu verweigern – und NGOs daran zu hindern, ihre Schützling­e so zu beraten, dass unser Rechtsstaa­t exzessiv ausgenutzt wird – und trotz fehlender Asylvoraus­setzungen der Aufenthalt so lang dauert, bis eine Abschiebun­g aus humanitäre­n Gründen schwer zu vertreten ist.

Und was tun mit Einzelfäll­en, wie dem jüngst abgeschobe­nen Taekwondo-Sportler? Gnade vor Recht walten und hierbleibe­n lassen! Auch wenn das womöglich als Zeichen „brauchst nur lang genug verzögern, dann bleibst du hier!“missversta­nden werden könnte. Helmut Hintner, 5020 Salzburg

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