Abschiebung der Asylbewerber
Es mehren sich die Fälle, wo gut integrierte Asylbewerber nach jahrelanger Anwesenheit – trotz bester Integration – abgeschoben werden. Das ist eine menschliche Tragödie: Da werden junge Menschen ausgebildet, lernen unsere Sprache und bewähren sich am Arbeitsplatz – dann kommt ein negativer Bescheid und ab nach Hause in eine Heimat, der sie längst entfremdet sind. „Arbeitsplatz ist kein Anspruch auf Asyl“, so Christoph Stingl in seinem Leserbrief (SN, 17. 2.) – ja, rein rechtlich ist das so – also wie dieses Dilemma lösen?
Für die Zukunft kann nur gelten Asylverfahren schneller durchzuführen. Dazu braucht’s wohl mehr Sachbearbeiter, aber auch Druck auf die Asylbewerber, beim Verfahren mitzuhelfen, statt wichtige Daten und Auskünfte zu verweigern – und NGOs daran zu hindern, ihre Schützlinge so zu beraten, dass unser Rechtsstaat exzessiv ausgenutzt wird – und trotz fehlender Asylvoraussetzungen der Aufenthalt so lang dauert, bis eine Abschiebung aus humanitären Gründen schwer zu vertreten ist.
Und was tun mit Einzelfällen, wie dem jüngst abgeschobenen Taekwondo-Sportler? Gnade vor Recht walten und hierbleiben lassen! Auch wenn das womöglich als Zeichen „brauchst nur lang genug verzögern, dann bleibst du hier!“missverstanden werden könnte. Helmut Hintner, 5020 Salzburg