Sexualmord: Gericht verhängt Höchststrafe
Für den Sexualmord an einer 19-jährigen Studentin wurde der Beschuldigte am Donnerstag zur Höchststrafe verurteilt. Das Landgericht Freiburg sprach den jungen Flüchtling der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes schuldig und verhängte – nach Erwachsenenstrafrecht – lebenslange Haft. Außerdem behielt sich das Gericht die Sicherungsverwahrung vor und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs. Der Pflichtverteidiger kündigte Revision an. Der Verurteilte hatte seinem Opfer nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, die Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, mehrfach vergewaltigt und sie noch lebend im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank.
Er habe ein hohes Maß an Empathielosigkeit, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in der Urteilsbegründung. Der gebürtige Afghane war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen, wo er als angeblich minderjähriger Flüchtling bis zu seiner Festnahme in Freiburg bei einer Pflegefamilie lebte. Wegen einer Gewalttat an einer Frau im Jahr 2013 auf Korfu war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland.