Lücken in der Kinderbetreuung
Zu „Mittagessen im Kindergarten: Nur, wenn die Mutter arbeitet“(SN, 17. 3.): Der Bericht über die Kinderbetreuung zeigt, dass die Rechtslage für die Einrichtung und das Empfinden der Eltern diametral auseinandergehen. Jede Betreuungsform unterliegt einem gesetzlichen Rahmen. Es ist verankert, dass zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ein Platz zur Verfügung stehen soll (kein Rechtsanspruch). Dahinter liegt auch ein komplexes Fördersystem. Ist ein Elternteil zu Hause, liegt es am Goodwill des Trägers, ob das Kind genommen wird oder nicht. Diesen Platz kann es aber nur geben, wenn in der Gemeinde genug Plätze zur Verfügung stehen. Und daran lässt sich ablesen, ob eine Gemeinde zukunftsorientiert für ihre Familien handelt oder nicht, ob es ihnen wichtig ist, dass viele Kinder betreut werden können oder nicht. Der Wunsch der Eltern und das tatsächliche Angebot stimmen oft nicht überein, besonders in Ferienzeiten.
In unserer Arbeit als Forum Familie in den Bezirken unterstützen wir Mütter und Väter unter anderem in diesen Fragen der Kinderbetreuung. Wenn Eltern zu uns kommen, klären wir sie auf, was der Träger „tun darf“und was nicht, auf was sie achtgeben sollten und ob wir intervenieren dürfen. Im Fall von Wals wäre unser Flachgauer Kollege mit der Gemeinde in Kontakt getreten, um diese Vorgehensweise zu besprechen.
Auch wenn die Kinderbetreuung in Salzburg mehr oder weniger gut aufgestellt ist, gibt es Lücken und manchmal Vorgehensweisen, die ein Einschreiten notwendig machen. Mit jeder Anfrage kommen wir ein kleines Stück weiter – es gibt noch viel zu tun. Mag.a Corona Rettenbacher Forum Familie – Elternservice des Landes Salzburg