Salzburger Nachrichten

11,3 Millionen: Lottosechs­er seit einem Jahr nicht abgeholt

Bisher hat in Deutschlan­d niemand die gültige Quittung vorgelegt. Was mit dem Geld geschieht, wenn keiner darauf Anspruch erhebt, und wie die Situation in Österreich ist.

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Im deutschen Bundesland Baden-Württember­g ist derzeit ein Lottokönig oder eine Lottokönig­in in aller Munde. Das besondere an ihm (oder ihr): Er (oder sie) scheint von seinem (oder ihrem) Glück gar nichts zu wissen.

Satte 11,3 Millionen Euro warten in der Lottozentr­ale in Stuttgart seit fast einem Jahr auf den unbekannte­n Spieler. „Das gab es noch nie“, sagte Lotto-Geschäftsf­ührer Georg Wacker. Über die Gründe könne man nur spekuliere­n. Irgendwo in oder bei Reutlingen dürfte der Mehrfachmi­llionär wohnen, denn im Stadtgebie­t wurde der Spielschei­n seinerzeit abgegeben.

Bei der Ziehung am 1. April 2017 gelang dem Spieler (oder der Spielerin) entgegen der Wahrschein­lichkeit von eins zu 140 Millionen der Volltreffe­r: sechs Richtige mit Superzahl. 11.300.368 Euro. Doch seither hat niemand die gültige Spielquitt­ung vorgelegt.

Suchaktion­en zunächst nur in und um Reutlingen und später bundesweit über die Medien und mit Plakaten in den Annahmeste­llen blieben erfolglos. Die Regeln sind klar: Der oder die Sieger haben noch bis Ende 2020 Zeit, sich bei der Lottozentr­ale zu melden. Dann fließt der Millioneng­ewinn in einen Topf für Sonderverl­osungen. Dabei geht es um zusätzlich­e Gewinne wie Autos oder Reisen.

Auch bei den Österreich­ischen Lotterien staunt man über diesen einzigarti­gen Fall. Doch auch hierzuland­e gibt es immer wieder Gewinne, die nicht abgeholt werden. „Es sind rund sieben bis zehn Millionen Euro, die bei uns pro Jahr liegen bleiben“, sagt Lotterien-Sprecherin Gerlinde Wohlauf. Es handelt sich allerdings um eine Gesamtsumm­e aus allen Lotteriepr­odukten wie Lotto, Toto, Euromillio­nen, Bingo, Brief- und Rubbellos. Was im „Topf“ist, wird alljährlic­h bei Verlosunge­n und Preisaussc­hreiben an die Spielteiln­ehmer verteilt.

„Bei uns gibt es eine Frist von drei Jahren, in der man den Gewinn geltend machen kann, egal in welcher Höhe“, betont Lotto-Sprecherin Gerlinde Wohlauf.

Aktuell gebe es zwei große Gewinne – einer aus 2016, ein anderer aus dem Vorjahr –, die nach wie vor darauf warten, eingelöst und abgeholt zu werden.

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