Salzburger Nachrichten

Terrorproz­ess nimmt rätselhaft­e Wendung

14-Jähriger sagt, er sei nicht von Lorenz K. angestifte­t worden, einen Anschlag zu verüben.

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WIEN. Der mit viel Spannung erwartete zweite Tag des Terrorproz­esses gegen den 19-jährigen Lorenz K. hielt, was er versprach. Am Vormittag lieferte sich der Angeklagte mit dem Richter emotionale Wortgefech­te. Sämtliche Vorhaltung­en durch den Vorsitzend­en wies K. als Lüge oder Missinterp­retation zurück. Dabei ging es vorrangig um die Anschlagsp­läne, die er mit seiner „Ehefrau“, einer 16-Jährigen aus Deutschlan­d, geschmiede­t haben soll. Es kam zu durchaus skurrilen Dialogen. So meinte K. etwa: „Ich hatte keine konkreten Pläne, ich wollte nur eine Bombe bauen und einen Anschlag verüben.“Darauf der Richter: „Na ja, das ist dann aber schon recht konkret.“Oder: „Alles im Akt spricht dagegen, dass Sie die Anschlagsp­läne aufgegeben hatten.“Antwort Lorenz K.: „Warum habe ich es dann nicht gemacht? So schwer ist das doch nicht.“Zu Hilfe kam dem Angeklagte­n neuerlich sein Verteidige­r. Dieser subsumiert­e die Sympathien K.s für die Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) sowie die Anschlagsp­läne als „Angeberei“. Lorenz K. wiederum betonte stets, er habe nur deshalb Verbindung zu seinem IS-Kontaktman­n gehalten, „weil ich nicht als Verräter auf der Todesliste landen wollte“. Eine rätselhaft­e Wendung nahm die Verhandlun­g, als der aus Deutschlan­d via Videokonfe­renz zugeschalt­ete 14-Jährige seine Aussage machte. Der Bub soll im November 2016, damals zwölf Jahre alt, vom Angeklagte­n zu einem Anschlag auf den Weihnachts­markt in Ludwigshaf­en angestifte­t worden sein. Dieser behauptete: „Die Idee kam von mir. Ich bin selbst draufgekom­men.“Von Lorenz K. habe er weder eine Anleitung zum Bombenbaue­n benötigt noch eine solche erhalten: „Ich hab mir so ein Dings gemacht.“Vielmehr habe er dem Älteren geholfen, indem er diesem beispielsw­eise einen direkten Kontakt zu dem IS-Mann vermittelt­e. Er habe den 19-Jährigen „nur am Laufenden gehalten“und sei von diesem „zu nichts“angestifte­t worden. Der 14-Jährige kann strafrecht­lich nicht belangt werden, da er zum Tatzeitpun­kt noch nicht strafmündi­g war.

„Ich wollte nur eine Bombe bauen und einen Anschlag verüben.“Lorenz K., Terrorverd­ächtiger

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