Terrorprozess nimmt rätselhafte Wendung
14-Jähriger sagt, er sei nicht von Lorenz K. angestiftet worden, einen Anschlag zu verüben.
WIEN. Der mit viel Spannung erwartete zweite Tag des Terrorprozesses gegen den 19-jährigen Lorenz K. hielt, was er versprach. Am Vormittag lieferte sich der Angeklagte mit dem Richter emotionale Wortgefechte. Sämtliche Vorhaltungen durch den Vorsitzenden wies K. als Lüge oder Missinterpretation zurück. Dabei ging es vorrangig um die Anschlagspläne, die er mit seiner „Ehefrau“, einer 16-Jährigen aus Deutschland, geschmiedet haben soll. Es kam zu durchaus skurrilen Dialogen. So meinte K. etwa: „Ich hatte keine konkreten Pläne, ich wollte nur eine Bombe bauen und einen Anschlag verüben.“Darauf der Richter: „Na ja, das ist dann aber schon recht konkret.“Oder: „Alles im Akt spricht dagegen, dass Sie die Anschlagspläne aufgegeben hatten.“Antwort Lorenz K.: „Warum habe ich es dann nicht gemacht? So schwer ist das doch nicht.“Zu Hilfe kam dem Angeklagten neuerlich sein Verteidiger. Dieser subsumierte die Sympathien K.s für die Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS) sowie die Anschlagspläne als „Angeberei“. Lorenz K. wiederum betonte stets, er habe nur deshalb Verbindung zu seinem IS-Kontaktmann gehalten, „weil ich nicht als Verräter auf der Todesliste landen wollte“. Eine rätselhafte Wendung nahm die Verhandlung, als der aus Deutschland via Videokonferenz zugeschaltete 14-Jährige seine Aussage machte. Der Bub soll im November 2016, damals zwölf Jahre alt, vom Angeklagten zu einem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen angestiftet worden sein. Dieser behauptete: „Die Idee kam von mir. Ich bin selbst draufgekommen.“Von Lorenz K. habe er weder eine Anleitung zum Bombenbauen benötigt noch eine solche erhalten: „Ich hab mir so ein Dings gemacht.“Vielmehr habe er dem Älteren geholfen, indem er diesem beispielsweise einen direkten Kontakt zu dem IS-Mann vermittelte. Er habe den 19-Jährigen „nur am Laufenden gehalten“und sei von diesem „zu nichts“angestiftet worden. Der 14-Jährige kann strafrechtlich nicht belangt werden, da er zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war.
„Ich wollte nur eine Bombe bauen und einen Anschlag verüben.“Lorenz K., Terrorverdächtiger