Facebook darf Kommentar nicht löschen
Das Landgericht Berlin betritt mit einer Entscheidung juristisches Neuland.
Es begann wie so oft: Ein Kommentar war von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Onlinenetzwerks gelöscht worden und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt. Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ,Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“Doch der Nutzer wollte den Maulkorb nicht auf sich sitzen lassen und schaltete seine Anwälte ein. Das Landgericht Berlin verbot daraufhin Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren.
Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Den Anwälten des Nutzers von einer Hamburger Kanzlei zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungs- verfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, „dass die Gemeinschaftsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann“. Die Gemeinschaftsstandards – sozusagen die Hausregeln – verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe.