Alles zur Landtagswahl von A bis Z
Sind Selfies in der Wahlkabine erlaubt? Und was hat ein belgischer Jurist eigentlich mit unserer Mandatsverteilung zu tun?
Abgeordnete: 36 haben im Landtag Platz. Ein Abgeordneter verdient 5069 Euro brutto monatlich.
Beisitzer: Abhängig vom Wahlergebnis 2013 entsenden Parteien Wahlleiter und Beisitzer in Wahllokale und Wahlbehörden. Zwei der sieben Beisitzer der Landeswahlbehörde sind vom Landesgericht nominierte Richter. Sie garantieren den in der Menschenrechtskonvention festgehaltenen richterlichen Einschlag der obersten Wahlbehörde.
Chiemseehof: Der Landeshauptmann wird den ersten Trend zur Hochrechnung am Sonntag in seinem Büro im Chiemseehof mitverfolgen. Ansonsten wird der Chiemseehof derzeit umgebaut – daher musste auch das Wahlzentrum verlegt werden.
D’Hondt, Victor: Der 1901 verstorbene belgische Jurist ist Namensgeber für das Verfahren zur Ermittlung von Mandaten. Es kommt nach der Vergabe der Direktmandate auf Bezirksebene (Stadt 9, Flachgau 10, Tennengau 4, Pongau 5, Pinzgau 6, Lungau 2) zum Einsatz. Im D’Hondt-Verfahren werden die pro Partei erzielten absoluten Stimmen nebeneinander aufgelistet und anschließend durch aufsteigende Zahlen (zuerst durch 1, dann durch 2 etc.) dividiert. Die daraus resultierenden Werte werden absteigend gereiht. Nach dieser Reihenfolge werden die Mandate vergeben. Beispiel: Die ÖVP erhielt bei der Landtagswahl 2013 fünf Direktmandate. Laut D’Hondt-Verfahren standen ihr neun Mandate zu, daher wurden vier ergänzt.
Eid: Diesen muss jedes Mitglied der Wahlbehörde ablegen. Die Gelöbnisformel lautet: „Ich gelobe, dass ich das mir auferlegte Ehrenamt nach den Grundsätzen strenger Unparteilichkeit und gewissenhafter Pflichterfüllung ausüben werde.“
Frauen: Haben bei den Wahlberechtigten die Oberhand. Exakt 203.047 Frauen sind wahlberechtigt. Bei den Männern dürfen 187.044 wählen.
Grundmandat: Eines zu erreichen ist in jedem Bezirk unterschiedlich schwer. Im Lungau braucht man fast die Hälfte der Stimmen (5900), im Pongau rund 8000, im Pinzgau 7400, im Tennengau 7700, in der Stadt ist es mit 6700 Stimmen am einfachsten.
Hochburgen: Jede Partei hat Orte, in denen sie besonders gut ab- schneidet. Vor fünf Jahren wählten in Schwarzach im Pongau 51 Prozent die SPÖ. Die ÖVP kam 2013 in Göming auf 58 Prozent. Die FPÖ in Viehhofen auf 40 Prozent. Die Grünen erreichten in Koppl ihr bestes Ergebnis mit 28 Prozent, das Team Stronach in Goldegg mit 24 Prozent.
Ist verboten: Filmen und Fotografieren im Wahllokal. Weil seit der Aufhebung der BundespräsidentenStichwahl die Behörden extrem streng sind.
Journalisten: Am Sonntag wird es einen Presseansturm geben. 100 Journalisten, Kameraleute und Techniker sind für das Wahl-Medienzentrum akkreditiert. Acht Fernsehstationen und Medien berichten live.
Kandidieren: Sieben Parteien treten landesweit an, die KPÖ Plus nur in den Bezirken Stadt Salzburg und im Flachgau, die Christliche Partei (CPÖ) nur im Flachgau.
Live-Stream: Bieten die SN am Wahlsonntag ab 15 Uhr an und zwar auf www.sn.at.
Malheur: Landeswahlleiter Michael Bergmüller: „Unsere Wahlleiter sind bestens vorbereitet, etwas Unvorhersehbares kann natürlich immer passieren.“Ein Malheur im Ablauf kann er daher – fast – ausschließen.
NPicht-Wähler: 30 Prozent waren es bei der Landtagswahl 2013.
Opposition: Sind jene Parteien, die es nicht in eine Koalition und damit nicht in eine Regierung schaffen. Bisher waren das SPÖ und FPS bzw. FPÖ. romillegrenze: Beim Wahlvorgang gibt es keine Promillegrenze. Behindert ein alkoholisierter Wähler aber den Ablauf der Wahl oder ist er nicht in der Lage, seine Stimme abzugeben, kann der Wahlleiter veranlassen, dass er das Wahllokal verlassen muss.
Quarantäne: Die Wahlbehörde wird am Wahltag isoliert, damit ja nichts vor 16 Uhr nach außen dringt, und die Wahl angefochten werden kann. Im Wahlzentrum wurden die Schlösser im zweiten Obergeschoß ausgetauscht. Für
diese Sicherheitszone, in der die Wahlergebnisse aus den 119 Gemeinden zusammenlaufen, haben nur wenige Zutritt.
Regierung: Wird nach dem 22. April gebildet, muss aber spätestens acht Wochen nach der Wahl (also mit 13. Juni) „stehen“, um angelobt werden zu können.
Selfie: Ein Selfie aus der Wahlkabine ist nicht verboten. Aber: Entsteht durch die Veröffentlichung eines Selfies Druck auf andere, auch ihr Wahlverhalten offenzulegen, könnte das Wahlgeheimnis gefährdet sein.
Trendgemeinden: Sind jene Orte, in denen dem Ergebnis im Land insgesamt am ähnlichsten gewählt wird. Bei der Landtagswahl 2013 waren dies Golling, Puch und Lamprechtshausen.
Umfragen: Gibt es einige vor der Wahl – im Auftrag von Parteien, aber auch von Medien. Sie alle sehen die ÖVP vorn.
Vorzugsstimmen: Wer den Namen eines Kandidaten auf den Stimmzettel schreibt, kann unter Umständen die Reihenfolge auf der Wahlliste verändern. In Summe wurden bei der Landtagswahl 2013 exakt 25.284 Vorzugsstimmen vergeben. Die meisten Vorzugsstimmen erreichte Astrid Rössler von den Grünen mit 3347.
Wahlkarten: Müssen bis spätestens Donnerstag beantragt werden. Die Landeshauptstadt hat bis Montagmittag exakt 8364 Stück ausgegeben.
Xoder Gedicht: Ob mit „x“, einem Hakerl, Strich oder anderen Zeichen gewählt wird: Der Stimmzettel ist gültig. Sogar wenn der Wähler ein Gedicht hinzufügt.
Youngsters: 24.781 Wähler zwischen 16 und 20 Jahren sind diesmal erstmals wahlberechtigt.
Zeugen: Zusätzlich zu Beisitzern können Parteien Wahlzeugen in Wahllokale entsenden. Sie dürfen den Ablauf der Wahl lediglich beobachten und ihre Wahrnehmung an ihre Partei berichten. Anders als Beisitzer unterliegen sie keiner Amtsverschwiegenheit.