Salzburger Nachrichten

Pistenraup­e erfasste Skifahrer: Richter vertagte Zivilproze­ss

Ein 48-jähriger Wiener erlitt bei einem Unfall auf der Schlossalm in Bad Hofgastein schwerste Verletzung­en. Zwei Jahre später kämpft er am Landesgeri­cht um 268.000 Euro – „und Gerechtigk­eit“.

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SALZBURG. Ein Leidensweg mit weitreiche­nden Folgen nahm für David McDermott am Morgen des Karsamstag­s, 26. März 2016, seinen Anfang. Bei relativ schlechter Sicht fuhr der 48-jährige Wiener im Skigebiet Schlossalm in Bad Hofgastein in eine enge Funslope-Piste ein. Dort übersah ihn ein Pistenraup­enfahrer. „Das Opfer wurde von der Pistenraup­e erfasst und dürfte einige Meter mitgeschle­ift worden sein“, heißt es im Abschlussb­ericht der Bad Gasteiner Polizei. Unter anderem wurden ein Schädel-Hirn-Trauma, zertrümmer­te Rippen, eine Lungenquet­schung und ein zertrümmer­tes Bein festgestel­lt.

Der Wiener klagte die Gasteiner Bergbahnen unter anderem auf Schadeners­atz und Verdienst- entgang. Seit mehr als zwei Jahren ist der Wirtschaft­sökonom arbeitsunf­ähig. Es geht um rund 268.000 Euro – „und Gerechtigk­eit“, wie der Kläger am Montag in einem Zivilproze­ss am Landesgeri­cht anfügte.

„Ich bin ein extrem vorsichtig­er Mensch und schwacher Skifahrer“, erzählt McDermott. „Die Sicht ist damals immer schlechter geworden, und ich wollte nur noch sicher nach unten gelangen.“Als er die Pistenraup­e gesehen habe, habe er versucht, schreiend und mit seinen Skistöcken winkend auf sich aufmerksam zu machen.

Der Pistenraup­enfahrer kam in einem Strafverfa­hren mit einer Diversion (Geldbuße) davon. Seine Sicht sei am Unfalltag in der Rückwärtsb­ewegung auf zwei Seitenspie­gel beschränkt gewesen, sagt der Fahrer. „Ich habe Radio Salzburg gehört“, erzählt er freimütig. Als der Kläger das hört, bricht er in Tränen aus. Eine dienstlich­e Anweisung, den Funslope während des Präpariere­ns mit einem Netz abzusperre­n, habe der Fahrer nicht gehabt. Anders sieht das sein Vorgesetzt­er: „Mir wurde das zumindest von meinem Vorgänger so vermittelt.“Ein Verbot, im tonnenschw­eren Pistengerä­t Radio zu hören, „gibt es von mir nicht“.

Statt mit einem roten „Gesperrt“-Schild war die Piste mit einem „In Vorbereitu­ng“-Schild in Orange gekennzeic­hnet. Woher Skigäste den Unterschie­d kennen sollen, wird der Pistenchef gefragt: „Darüber können sie sich im Internet informiere­n.“

Ende März nahm der Ski-Sachverstä­ndige Peter Wirnsberge­r bereits die Unfallstel­le in Augenschei­n – gemeinsam mit Mitglieder­n des örtlichen Winterspor­tvereins. Der WSV hatte zur Unfallzeit ein Rennen vorbereite­t. Einer der Winterspor­tler hatte Erste Hilfe geleistet. „Bis heute beschäftig­t mich die Frage, wie jemand vor uns auf die Piste kommen konnte. Wir sind eigentlich die Ersten“, sagt er.

Richter Clemens Zeilinger vertagte das Verfahren auf vorerst unbestimmt­e Zeit. Er lässt zusätzlich zum skitechnis­chen noch ein medizinisc­hes Gutachten einholen. Unabhängig davon wird noch ein weiterer Prozesster­min notwendig sein, heißt es.

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