Pistenraupe erfasste Skifahrer: Richter vertagte Zivilprozess
Ein 48-jähriger Wiener erlitt bei einem Unfall auf der Schlossalm in Bad Hofgastein schwerste Verletzungen. Zwei Jahre später kämpft er am Landesgericht um 268.000 Euro – „und Gerechtigkeit“.
SALZBURG. Ein Leidensweg mit weitreichenden Folgen nahm für David McDermott am Morgen des Karsamstags, 26. März 2016, seinen Anfang. Bei relativ schlechter Sicht fuhr der 48-jährige Wiener im Skigebiet Schlossalm in Bad Hofgastein in eine enge Funslope-Piste ein. Dort übersah ihn ein Pistenraupenfahrer. „Das Opfer wurde von der Pistenraupe erfasst und dürfte einige Meter mitgeschleift worden sein“, heißt es im Abschlussbericht der Bad Gasteiner Polizei. Unter anderem wurden ein Schädel-Hirn-Trauma, zertrümmerte Rippen, eine Lungenquetschung und ein zertrümmertes Bein festgestellt.
Der Wiener klagte die Gasteiner Bergbahnen unter anderem auf Schadenersatz und Verdienst- entgang. Seit mehr als zwei Jahren ist der Wirtschaftsökonom arbeitsunfähig. Es geht um rund 268.000 Euro – „und Gerechtigkeit“, wie der Kläger am Montag in einem Zivilprozess am Landesgericht anfügte.
„Ich bin ein extrem vorsichtiger Mensch und schwacher Skifahrer“, erzählt McDermott. „Die Sicht ist damals immer schlechter geworden, und ich wollte nur noch sicher nach unten gelangen.“Als er die Pistenraupe gesehen habe, habe er versucht, schreiend und mit seinen Skistöcken winkend auf sich aufmerksam zu machen.
Der Pistenraupenfahrer kam in einem Strafverfahren mit einer Diversion (Geldbuße) davon. Seine Sicht sei am Unfalltag in der Rückwärtsbewegung auf zwei Seitenspiegel beschränkt gewesen, sagt der Fahrer. „Ich habe Radio Salzburg gehört“, erzählt er freimütig. Als der Kläger das hört, bricht er in Tränen aus. Eine dienstliche Anweisung, den Funslope während des Präparierens mit einem Netz abzusperren, habe der Fahrer nicht gehabt. Anders sieht das sein Vorgesetzter: „Mir wurde das zumindest von meinem Vorgänger so vermittelt.“Ein Verbot, im tonnenschweren Pistengerät Radio zu hören, „gibt es von mir nicht“.
Statt mit einem roten „Gesperrt“-Schild war die Piste mit einem „In Vorbereitung“-Schild in Orange gekennzeichnet. Woher Skigäste den Unterschied kennen sollen, wird der Pistenchef gefragt: „Darüber können sie sich im Internet informieren.“
Ende März nahm der Ski-Sachverständige Peter Wirnsberger bereits die Unfallstelle in Augenschein – gemeinsam mit Mitgliedern des örtlichen Wintersportvereins. Der WSV hatte zur Unfallzeit ein Rennen vorbereitet. Einer der Wintersportler hatte Erste Hilfe geleistet. „Bis heute beschäftigt mich die Frage, wie jemand vor uns auf die Piste kommen konnte. Wir sind eigentlich die Ersten“, sagt er.
Richter Clemens Zeilinger vertagte das Verfahren auf vorerst unbestimmte Zeit. Er lässt zusätzlich zum skitechnischen noch ein medizinisches Gutachten einholen. Unabhängig davon wird noch ein weiterer Prozesstermin notwendig sein, heißt es.