Frau überfahren: Haft für Taxilenker
Nächtliche Suche nach in Wiese gelaufener Frau endete in einer Tragödie.
Der Flachgauer Taxilenker wollte in jener Mainacht des Vorjahres nur helfen. Helfen bei der Suche nach einer 52-jährigen Bekannten, die damals, am 31. Mai nach 22.00 Uhr, offenbar nach einem Beziehungsstreit mit ihrem Lebensgefährten das Haus in Seekirchen verlassen hatte. Und in ein angrenzendes, weitläufiges Feld gelaufen war.
Tatsächlich fuhr der Taxifahrer mit seinem Taxi in die Wiese hinein – wo es zu einer schier unfassbaren Tragödie kam: Den Ermittlungen zufolge übersah er mit dem Mercedes-Taxi die dort im rund 40 Zentimeter hohen Gras liegende Frau. Sie wurde vom rechten Vorderreifen überrollt und tödlich verletzt. Laut gerichtsmedizinischen Gutachten erlitt sie ein stumpfes BrustkorbTrauma und verblutete innerlich.
Am Montag sah sich der Taxifahrer nun am Landesgericht mit dem Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung konfrontiert. Staatsanwalt Leon-Atris Karisch: „Der Angeklagte ist trotz Kenntnis, dass sich die Frau in der Wiese befindet, bei Dunkelheit in das bis zu 45 Zentimeter hohe Gras hineingefahren. Er verwendete bei der Suche das Fernlicht, dadurch wurde der Nahbereich vor dem Taxi nicht genug ausgeleuchtet.“
Der Angeklagte (Verteidiger: RA Roland Garstenauer) bekannte sich vor Richterin Martina Pfarrkirchner nicht schuldig. Er sei damals gegen 22.30 Uhr von der verzweifelten Mutter der 52Jährigen angerufen worden: „Sie hat gesagt, ich soll schnell kommen.“Ihre Tochter habe mit ihrem Lebensgefährten gestritten, Alkohol und Tabletten genommen und wolle sich etwas antun, erinnerte sich der Taxler. Der Berufschauffeur betonte, er sei nur kurz in die frisch geschnittene Wiese hineingefahren und nicht ins hohe Gras. Nachsatz: „Ich habe beim Suchen mit dem Auto keinen Widerstand bemerkt. Ich kann mir nicht erklären, dass ich sie überrollt haben soll.“
Der kfz-technische Sachverständige Gerhard Kronreif stellte in seinem Gutachten jedoch fest, dass es „aufgrund der Reifenabdruckspuren an der Leiche nur das Fahrzeug des Angeklagten gewesen sein kann, das die am Boden liegende Frau erfasst hat“. Und: „Es stellt ein Risiko dar, in eine holprige Wiese zu fahren, in der das Gras teils fast einen halben Meter hoch ist. Liegende Personen sind da kaum zu erkennen.“Laut gerichtsmedizinischen Gutachten hatte das Opfer 1,2 Promille Alkohol im Blut. Besonders bedrückend war die Athmosphäre im Gerichtssaal, als die Mutter der Getöteten aussagte. Die 76-Jährige zeichnete kein gutes Bild vom Partner ihrer Tochter und berichtete von ihrem letzten Telefonat mit der 52-Jährigen: „Sie hat gesagt: ,Mama, ich kann nicht mehr. Er (gemeint ist der Lebensgefährte, Anm.) macht mich kaputt.‘“Die Richterin verurteilte den Taxifahrer anklagekonform zu zehn Monaten teilbedingter Haft, drei Monate davon unbedingt. Nicht rechtskräftig.
„Die Abdruckspuren an der Leiche stammen vom Vorderreifen des Taxis.“