Sonderpensionen werden wieder gekürzt
Es gibt etwa 10.000 Personen, die damit rechnen müssen, dass ihre Zusatzpensionen reduziert werden. Die Regierung will ihre Wahlkampfankündigung nun in die Tat umsetzen.
WIEN. Die Regierung plant, die bestehenden Sonderpensionen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich abzuschaffen. ÖVP und FPÖ haben dies bereits in ihrem Regierungsprogramm angekündigt. „Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung und insbesondere die ältere Generation besteht nicht“, ist dort zu lesen. Heute, Mittwoch, wird es damit ernst. Im Ministerrat soll eine entsprechende Initiative beschlossen werden. An den Details wurde am Dienstag bis spätabends gefeilt.
1. Wer ist von der Reform betroffen?
Von dieser Maßnahme betroffen wären dem Vernehmen nach Einrichtungen wie die Arbeiterkammer, die Sozialversicherung, der ORF, die Nationalbank und die Stadt Wien. Konkret sind es knapp 10.000 Personen, denen die Regierung ans Börsel will. Diese Pensionisten bekommen pro Monat durch ihre Sonderregelungen Bezüge auf ihr Konto überwiesen, die deutlich über der ASVG-Höchstpension liegen (derzeit 3402 Euro brutto).
Beamte, die teilweise deutlich höhere Pensionen erhalten, sind in dieser Personengruppe nicht erfasst. Beamte müssen aber für ihre gesamten Bezüge Pensionsbeiträge leisten, nicht nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage wie im ASVG, und sie haben auch höhere Beiträge zu leisten als ASVG-Versicherte. Außerdem wird ihr Pensionssystem schrittweise an das ASVG angeglichen, und zwar bis zum Jahr 2028. Insgesamt gibt es etwa 21.000 Beamte in der Hoheitsverwaltung, deren Bezüge im Ruhestand über der ASVG-Höchstpension liegen.
2. Wurden Sonderpensionen nicht bereits gekürzt?
Es ist nicht das erste Mal, dass die Regierung gegen den Bezug von Sonderpensionen aktiv wird. Bereits die SPÖ-ÖVP-Regierung hatte Einschnitte beschlossen. Und zwar im Jahr 2014. Damals wurde im Nationalrat eine höhere Besteuerung dieser Pensionen abgesegnet. Wer mehr als 4530 Euro brutto im Monat (damals die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) erhielt, musste für den Anteil der Pension, der über dieser Grenze lag, eine Sonderabgabe leisten. Je nach Höhe der Pension zwischen fünf und 25 Prozent. Diese Regelung gilt für die Pensionisten von 27 Einrichtungen, die vom Rechnungshof überprüft werden. Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank sind ebenso betroffen wie die der Sozialversicherungen. Auch Altpolitiker, deren Ansprüche aus der Zeit vor dem Jahr 1997 stammen, müssen die Abgabe zahlen.
3. Wie teuer sind die Sonderpensionen?
Wie stark diese Zusatzpensionen die Budgets der einzelnen Betriebe belasten, zeigt sich zum Beispiel an den Sozialversicherungen. Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos vom vergangenen Jahr geht hervor, dass im Jahr 2016 von den Sozialversicherungen insgesamt 329,4 Millionen Euro für Sonderpensionen aufgewendet werden mussten. Immerhin eine Steigerung von 15,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Allerdings gab es auch Reformen: Der Anspruch auf diese Zusatzpension wurde für neue Mitarbeiter bereits Mitte der 1990er-Jahre abgeschafft.
Die Neos wollten auch wissen, bei wie vielen Personen die Zusatzpension über der ASVG-Höchstpension liegt. Das Ergebnis: 1280 ehemalige Mitarbeiter der Sozialversicherungen bekommen eine Zusatzpension, die 100 bis 200 Prozent über der höchsten ASVG-Pension liegt, bei 118 Personen liegt sie zwischen 200 und 300 Prozent. Die meisten Bezieher hoher Sonderpensionen gibt es mit 294 Personen bei der Pensionsversicherungsanstalt, gefolgt von der Allgemeinen Unfallversicherung (285). Unter den Gebietskrankenkassen ist die Stadt Wien der Spitzenreiter.
4. Gibt es Widerstand gegen die Reformpläne?
Auf viel Widerstand wird die Regierung mit ihren Plänen nicht stoßen.
Die Neos haben bereits in den vergangenen Jahren ständig die Abschaffung der Sonderpensionen verlangt und die im Jahr 2014 vorgenommenen Kürzungen als nicht weitreichend genug bezeichnet.
Und auch die SPÖ hat mit den Luxuspensionen alles andere als eine große Freude. Im Wahlkampf im vergangenen Herbst hatten die Sozialdemokraten dieses Thema ebenfalls aufgegriffen. Der damalige Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hatte gesagt: „Während die ASVGPensionen durchschnittlich sehr gering sind, besitzen manche Gruppen Pensionsprivilegien und verdienen jeden Monat ein kleines Vermögen. Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.“Ein Vorschlag der SPÖ ist nun folgender: Die bereits bestehende Sonderabgabe für Sonderpensionen von fünf bis 25 Prozent sollte zumindest verdoppelt werden.