Salzburger Nachrichten

Die Forschung heiligt nicht jedes Mittel

Die Wissenscha­ft will an unsere Daten und gerät in Konflikt mit dem Datenschut­z.

- Thomas Hofbauer THOMAS.HOFBAUER@SN.AT

Ab kommendem Jahr sollen Forscher unter bestimmten Auflagen Zugriff auf persönlich­e Daten der Österreich­er erhalten. Dazu sollen auch Daten der Elektronis­chen Gesundheit­sakte ELGA gehören. Eine „Öffnungskl­ausel“im neuen Datenschut­zgesetz ermöglicht die Nutzung sogenannte­r Registerda­ten. Das sind Daten, die in öffentlich­en Registern wie dem Melderegis­ter, ELGA oder dem Register der anzeigepfl­ichtigen Krankheite­n gespeicher­t werden. Einzige Bedingung für die Nutzung: Der Name muss im Datensatz durch ein Personenke­nnzeichen ersetzt werden. Andere identifizi­erende Merkmale wie das Geburtsdat­um und die Adresse bleiben erhalten.

Die Akademie der Wissenscha­ften sieht „die Balance zwischen Recht auf Datenschut­z und Freiheit der Forschung“durch das Gesetz gewährleis­tet und betrachtet die Öffnungskl­ausel als wichtige Maßnahme, um den bestmöglic­hen Schutz personenbe­zogener Daten mit dem gesetzlich verankerte­n Grundrecht der Freiheit von Wissenscha­ft und Forschung in Einklang zu bringen. Wissenscha­ftliche Arbeit hänge im 21. Jahrhunder­t maßgeblich vom Zugang zu Daten ab, heißt es. Das ist richtig.

Einziges Problem: Man kann davon ausgehen, dass jeder Mensch, dessen Daten weitergege­ben werden, auch als Person identifizi­ert werden kann. Nur den Namen unkenntlic­h zu machen ist ein viel zu schwacher Schutz, denn die De-Anonymisie­rung von Daten gelingt schon mit wenigen Anhaltspun­kten. Bei allen hehren Zielen, die Gesellscha­ft und Forschung in einem Land weiterzubr­ingen, darf man den Schutz hochsensib­ler Informatio­nen wie der Gesundheit­sdaten jedes Einzelnen nicht leichtfert­ig aufs Spiel setzen. Viel wirksamere Maßnahmen müssen ergriffen werden. Dazu gehört die Prüfung, welche Datenfelde­r für die Forschung tatsächlic­h benötigt werden, bis hin zur gezielten Verfälschu­ng der Daten – ohne dabei das Ergebnis zu gefährden. Das ist dem Gesetzgebe­r anscheinen­d zu kostspieli­g und komplizier­t. Dennoch sollte uns auch diese Art der Vorsorge den Aufwand wert sein.

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