Eklat bei Prozess um Mordauftrag
Irrtum der Geschworenen: Berufsrichter akzeptiert Entscheidung nicht.
Kein Urteil hat es am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 68-jährigen Wiener gegeben. Die Anklage warf dem Mann vor, einen Auftragsmörder für 10.000 Euro auf seine Ex-Frau angesetzt zu haben. Die Geschworenen erkannten mit 7:1 Stimmen anklagekonform auf versuchte Bestimmung zum Mord. Die drei Berufsrichter akzeptierten diese Entscheidung aber nicht und setzten den Wahrspruch aus.
„Der Schwurgerichtshof ist einstimmig der Meinung, dass dieser Wahrspruch falsch ist“, stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol klar. Nach Ansicht der Berufsrichter beruhte die Entscheidung der Geschworenen auf einem Irrtum.
Der Angeklagte, der sich seit über vier Monaten in U-Haft befunden hatte, wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt. „Nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens steht fest, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr vorliegt“, begründete der Vorsitzende die Enthaftung. Nach der Urteilsverkündung fielen dem 68-Jährigen im Publikum anwesende Verwandte und Freunde um den Hals. „A bissl a Glück hob i a no im Leb’n“, meinte der 19-fach Vorbestrafte. „Host a Auto? Dann bring mi weg von da“, wandte er sich an einen Vertrauten.
Erledigt ist die Strafsache für den Mann aber keineswegs. Die Verhandlung muss vor einem neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Andere Geschworene werden zu beurteilen haben, ob die Beweislage ausreichend ist, um davon auszugehen, dass sich alles so wie von der Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift skizziert abgespielt hat.