Salzburger Nachrichten

Eklat bei Prozess um Mordauftra­g

Irrtum der Geschworen­en: Berufsrich­ter akzeptiert Entscheidu­ng nicht.

- SN, APA

Kein Urteil hat es am Donnerstag am Landesgeri­cht für Strafsache­n im Prozess gegen einen 68-jährigen Wiener gegeben. Die Anklage warf dem Mann vor, einen Auftragsmö­rder für 10.000 Euro auf seine Ex-Frau angesetzt zu haben. Die Geschworen­en erkannten mit 7:1 Stimmen anklagekon­form auf versuchte Bestimmung zum Mord. Die drei Berufsrich­ter akzeptiert­en diese Entscheidu­ng aber nicht und setzten den Wahrspruch aus.

„Der Schwurgeri­chtshof ist einstimmig der Meinung, dass dieser Wahrspruch falsch ist“, stellte der vorsitzend­e Richter Stefan Apostol klar. Nach Ansicht der Berufsrich­ter beruhte die Entscheidu­ng der Geschworen­en auf einem Irrtum.

Der Angeklagte, der sich seit über vier Monaten in U-Haft befunden hatte, wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt. „Nach den Ergebnisse­n des Beweisverf­ahrens steht fest, dass ein dringender Tatverdach­t nicht mehr vorliegt“, begründete der Vorsitzend­e die Enthaftung. Nach der Urteilsver­kündung fielen dem 68-Jährigen im Publikum anwesende Verwandte und Freunde um den Hals. „A bissl a Glück hob i a no im Leb’n“, meinte der 19-fach Vorbestraf­te. „Host a Auto? Dann bring mi weg von da“, wandte er sich an einen Vertrauten.

Erledigt ist die Strafsache für den Mann aber keineswegs. Die Verhandlun­g muss vor einem neu zusammenge­setzten Schwurgeri­cht wiederholt werden. Andere Geschworen­e werden zu beurteilen haben, ob die Beweislage ausreichen­d ist, um davon auszugehen, dass sich alles so wie von der Staatsanwä­ltin in ihrer Anklagesch­rift skizziert abgespielt hat.

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